Historisches Hofheim am Taunus

Altes für die Zukunft bewahren!


Historische Bauwerke in Hofheim am Taunus (24)


"Rotes Haus" am Stephansberg

Stolbergstraße

Auf dem Gelände dieser drei Häuser stand früher das "Rote Haus", Blick von der Kurhausstraße - Foto: Heiko Schmitt






Das „Rote Haus“ am Stephansberg war das Wohnhaus eines „Rothof“ genannten Gehöftes, das wie der „Königsteiner Freihof“ an der Hauptstraße und das „Hofgut“ an der Burgstraße dem jeweiligen Landesherrn Hofheims gehörte und von ihm als Erbleihhof verpachtet wurde. Es wird von 1472 bis 1667 in verschiedenen amtlichen Quellen genannt und u. a. als „Rodthaus”, „Stadthaus”, „Renthof” oder „Hatzsteinsche Behausung” bezeichnet. Seine Lage an der Stadtmauer entlang der heutigen Stephansstraße und der heutigen Stolbergstraße ist belegt, aber heute nicht mehr erkennbar. Sehr wahrscheinlich wurde das Rote Haus auf dem um 1640 entstandenen Merian-Stich von Hofheim als einziges größeres Haus innerhalb der Stadtmauer links von der Kirche dargestellt.


Ausschnitt Merian-Stich, um 1640 - Foto: Stadtarchiv Hofheim


Ansicht Stolbergstraße - Foto: Dieter Reuschling



Wie die Landesherren Hofheims wechselten auch die Pächter des Rothofes häufiger. Beispielsweise übertrug der damalige Landesherr Eberhard von Königstein seinem Hofheimer Amtmann Walther Eisenberger den Rothof 1506 als Lehen. Er war der bekannteste Hofheimer Amtmann, über den in der „Chronik Eisenberger” ausführlich berichtet wird. Im Jahr 1549 wird dann Wolf Hattstein (auch Hatzstein genannt) als Lehensnehmer genannt, der vermutlich zur Familie der Hattsteiner gehörte, die auch den Königsteiner Freihof gepachtet hatte. Daher auch die Bezeichnung des „Roten Hauses” als „Hatzsteinsche Behausung”. 1605 folgte Andreas Hattstein, der Sohn Wolf Hattsteins, als Lehensnehmer des Rothofes und 1630 sein Sohn Thomas Hattstein. Dessen Söhne Hans Jacob und Philipp zogen nach Köln und überließen 1636 den Rothof ihrem Vetter Philipp Hattstein.

Im Jahr 1559 kam das Amt Hofheim wieder in den Besitz des Erzstifts Mainz. Vermutlich auch wegen des schlechten Erhaltungszustandes kaufte das Erzstift 1662 das Erblehen von Philipp Hattstein für 400 Gulden zurück. In der Folge werden einige Reparaturen am „Rothof” in den Kellereirechnungen verzeichnet. Das Gehöft blieb aber wohl weiterhin in einem schlechten Zustand, vermutlich auch als Folge des dreißigjährigen Krieges. In einem in den Akten erhalten gebliebenen Gutachten vom 19. Oktober 1667 wird von zwei Werkmeistern empfohlen, das Hattstein'sche Haus abzureißen. Das Erzstift entschied aber im gleichen Jahr, es zu „privatisieren” und an den Hofheimer Schultheis Johann Trauth zu verkaufen. Seitdem blieb das Gehöft Privatbesitz. Wann das Areal so aufgeteilt wurde wie es heute ist, kann nicht belegt werden.

In einer Akte des Amtes Hofheim aus dem Jahr 1630 über die „Beschaffenheit deß Lehenshauß zu Hoffheim so Thomas Hattstein innen hat“ ist eine recht detaillierte Beschreibung enthalten, aus der man sich ein Bild dieses nicht mehr existierenden Anwesens machen kann. Der Hof war von einer Mauer umgeben, die ein Eingangstor hatte, das aber 1630 schon verfallen war. Links vom Tor standen eine Scheuer und drei Ställe, die alle mit Stroh gedeckt waren. Vor dem Wohnhaus gab es einen Garten mit 13 Bäumen. Das Wohnhaus muss nach der Beschreibung stattlicher gewesen sein als die damals in Hofheim üblichen Häuser. Über dem Erdgeschoss hatte es zwei weitere Geschosse und unter dem mit Schiefer gedeckten Dach einen Speicher mit Zwischenboden. In dem gewölbten Keller des Hauses konnten zwanzig Fuder Wein gelagert werden.

Von dem stattlichen Haus ist heute an der Oberfläche nichts mehr erhalten geblieben. Es ist aber wahrscheinlich, dass der große Keller noch besteht. Zwanzig Fuder Wein, die er aufnehmen konnte, waren nach heutigen Maßeinheiten weit über 6.000 Liter. Das Gelände des Rothofes wurde in seiner Bebauung vielfach verändert, vermutlich wurde auch der große Gewölbekeller in zwei Hälften aufgeteilt. Ob wesentliche Teile seines ursprünglichen Zustandes erhalten geblieben sind, lässt sich schwer feststellen, da er im Privatbesitz ist.

Stolbergstraße, 1972 - Foto: Bürgervereinigung Hofheimer Altstadt, Sammlung Erika Haindl

Nach einem Bauantrag an die Stadt Hofheim von 1837 war das Gelände des früheren Rothofes damals auf sechs Besitzer aufgeteilt: Als Besitzer des Gewölbekellers werden Johann Schauer und Dichmann angegeben; er war damals also schon in zwei Hälften getrennt worden. In diesem Bauantrag von 1837, der die heutigen Grundstücke Stolbergstraße 3 bis 7 betrifft, wird auch erwähnt, dass das „Stollbergische Wohnhaus” (d. h. das Rote Haus) wegen Baufälligkeit abgebrochen werden musste. Wann das tatsächlich vor 1837 geschehen ist, konnte bisher nicht ermittelt werden.


Bearbeitung: Historischer Arbeitskreis Hofheim am Taunus (Dieter Reuschling) 


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