Historisches Hofheim am Taunus

Altes für die Zukunft bewahren!


Historische Bauwerke in Hofheim am Taunus (27)


"Königsteiner Freihof"

Hauptstraße 57 und 59

 

 

Hauptstraße 57 - Foto: Heiko Schmitt


Hauptstraße 59 - Foto: Heiko Schmitt


Lageplan des Königsteiner Freihofs (Hauptstraße 57 und 59) um 1900 - Foto: privat

Diese beiden Liegenschaften der Hauptstraße bilden aus historischer Sicht eine Einheit. Hier lag nachweislich seit dem späten Mittelalter ein herrschaftliches Gehöft innerhalb der Stadtmauern, der so genannte „Königsteiner Freihof”. Freihof bedeutete, dass der Hof ursprünglich im Besitz des Landesherren war, in der Regel von diesem verpachtet wurde und von städtischen Abgaben und Pflichten befreit war. Der Pächter musste seine Pacht in Form von Naturalien bezahlen. Eine Urkunde aus dem Jahr 1500 belegt, dass es zu dieser Zeit in Hofheim vier Freihöfe gab: den Pfarrhof in der Pfarrgasse, den Rothof auf dem Stephansberg, den Burghof an der Kellerei und den Königsteiner Freihof.

Die erste bekannte Urkunde, die seine Verpachtung belegt, ist der Pachtvertrag aus dem Jahr 1507, den der Besitzer, der damalige Hofheimer Landesherr Graf Eberhardt IV. von Königstein, mit dem Pächter, dem Königsteiner Keller von Hofheim, Cuntz Hattstein geschlossen hat. Es ist ein Erbleihvertrag über den Hof und seine ihm zugehörigen ausgedehnten Ländereien in der Hofheimer, Krifteler und Hattersheimer Gemarkung sowie weiteren Rechten wie z. B. Holzungsrechten im Langenhainer und Marxheimer Wald. Erbleihe bedeutete, dass alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auch auf den männlichen Erben des Pächters übergingen. Deshalb wird der Hof in anderen Urkunden auch Erbleihhof genannt.

Von dem Königsteiner Freihof gibt es leider keine Darstellung seines Aussehens oder seines Grundrisses. In den Urkunden erscheint nur eine Lagebezeichnung, nämlich „an der Unterpforten gelegen” und neben der „gemeinen Gasse”, d. h. am Untertor der Stadtmauer und an einer öffentlichen Gasse, der heutigen Burggrabenstraße.

Wegen der ersten Pächterfamilie Hattstein wurde der Hof später auch Hattsteiner Freihof genannt. Im Besitz der Familie Hattstein blieb der Hof mindestens bis zum Jahr 1623. Diese Familie sollte nicht verwechselt werden mit den Niederadeligen von Hattstein, die im Main-Taunus-Gebiet viele Besitzungen hatten, z. B. auch in Marxheim, aber keine in Hofheim.

Wenn der Pächter des Hofes keine männlichen Erben hatte, wurde der Hof vom jeweiligen Landesherren - das galt bis ins 19. Jahrhundert hinein - gegen Zahlung eines Einstandspreises jeweils neu verpachtet. Die vielen Besitzwechsel über mehrere Jahrhunderte konnten noch nicht alle nachvollzogen werden. Sicher ist, dass der Hof und alle zugehörigen Besitzungen Ende des 17./Anfang des 18. Jahrhunderts in zwei relativ gleiche Hälften geteilt wurde und es danach immer zwei Pächter gab. Seit wann es zwei Häuser an der Hauptstraße so wie heute die Nr. 57 und die Nr. 59 gab, ist noch nicht bekannt. Es gab aber nur eine Toreinfahrt für die dahinter liegenden beiden Höfe. Sie ist auf einem 1900 entstandenen Foto der Hauptstraße links vom Haus Hammel (Nr. 57) zu erkennen. Nachweislich des Hofheimer Stockbuches hatte der Pächter der Hofhälfte Nr. 59 das verbriefte Recht, diese Hofeinfahrt auch zu nutzen.

Hauptstraße im Jahr 1900 mit den damaligen Wohnhäusern Wohmann und Hammel rechts und dem Einfahrtstor zum Freihof - Foto: Stadtarchiv Hofheim


Seit 1559 waren die Kellerei Hofheim und damit auch der Freihof im Besitz des Kurfürstentums Mainz. Der letzte, teilweise gut dokumentierte Pachtwechsel während der Kurmainzer Herrschaft fand 1783 bzw. 1785 statt. 1783 folgte für die zur Nr. 57 gehörende Hofreite auf die Erben des Hofheimer Bürgermeisters Nikolaus Trauth der Löwenwirt Jakob Christoph Dröser. Pächter der zur Nr. 59 gehörenden Hofreite wurde 1785 der Hofheimer Revierförster Georg (Jörg) Wohmann. Der zugehörige Pachtvertrag zwischen dem Mainzer Kurfürsten und Jörg Wohmann ist in der Familie Wohmann erhalten geblieben.

Anfang des Originals des Pachtvertrages zwischen dem Mainzer Kurfürsten und "Jörg" Georg Wohmann, Hofheim, aus dem Jahr 1785 - Foto: privat



Erst im Jahr 1856 wurde die Erbleihe durch den Kauf des Hofes vom damaligen Besitzer, dem Herzogtum Nassau, dauerhaft abgelöst. Ein Nachkomme von Georg Wohmann ist Martin Wohmann, der in der Nachkriegszeit von 1919 bis 1920 als stellvertretender Bürgermeister die Aufgaben des Hofheimer Bürgermeisters übernehmen musste und nach dem die Martin-Wohmann-Straße benannt worden ist.

 

 

 

Quellen:

Bethke, Gerd S.: Main-Taunus-Land. Historisches Ortslexikon. Rad und Sparren, Zeitschrift des Historischen Vereins Rhein-Main-Taunus e. V.; Nr. 26, Frankfurt a. M., 1996.

Häußer, Jos.: Der Königsteinische Freihof, genannt auch "Hatzstein's Freihof". Unveröffentlichtes Manuskript. 1880. Stadtarchiv Hofheim, Sig. 02.21, Standort C1.2a.

Mielke, Heinz-Peter: Die Niederadligen von Hattstein, ihre politische Rolle und soziale Stellung : zur Geschichte einer Familie der Mittelrheinischen Reichsritterschaft von ihren Anfängen bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges mit einem Ausblick bis auf das Jahr 1767. Wiesbaden : Historische Komm. für Nassau, 1977.

Schüler, Theodor: Skizzen aus Nassau, Folge 3. Die Stadt Hofheim. Wiesbadener Tagblatt, Abendausgabe, Nr. 453-455, 1892 (27./28./29. September).

Ungedruckte Quellen:

Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden,
Abt. 106, Nr. 11, 596, 713, 1474, 1886, 1887, 1888, 2474, 2482.
Abt. 250/12, Nr. 95.

Stadtarchiv Hofheim, Stockbücher.

 

Bearbeitung: Historischer Arbeitskreis Hofheim am Taunus (Dieter Reuschling)
Katasterplan und Pachtvertrag: Privatbesitz. 



Start


zurück


oben


weiter


Instagram