Hofheimer Personen
Johann Bender
Stadtvogt, Amtmann und Landrat
Hatte von 1783 bis 1811 seine Dienstwohnung im Kellereigebäude
Johann Bender war der letzte Beamte des Kurfürstentums Mainz in Hofheim, der seine Dienstwohnung im Kellereigebäude hatte, und wurde ab 1802 der erste Beamte seines neuen Dienstherrn in Hofheim, dem Fürsten Friedrich August von Nassau-Usingen,. In der Zeit von 1783 bis 1811 erlebte Hofheim und damit auch das damals staatliche Kellereigebäude drei Regierungswechsel und viele Kriegsereignisse. Bewohnt wurde es aber in diesen mehr als 27 Jahren nur von einer Amtsperson, nämlich Johann Bender, zusammen mit seiner Haushälterin.
Durch eine Verwaltungsreform war die Kellerei Hofheim, d. h. die Verwaltung von Steuern, Abgaben und Ausgaben im Amtsbezirk Hofheim, ab 1. Januar 1783 mit der Zollschreiberei Höchst zusammengelegt worden. Hofheim wurde danach eine Stadt- und Amtsvogtei, eine Justizbehörde der untersten Verwaltungsebene. Mit Wirkung vom 1. Januar 1783 wurde Johann Bender zum Stadt- und Amtsvogt von Hofheim ernannt, der vorher kurfürstlicher Kellereiverwalter in der Kellerei Klingenberg am Main war. Die Bedeutung seines neuen Hofheimer Amtes wird durch die „Bestallungs-Note“ vom November 1782 unterstrichen, die acht Seiten umfasst und in der alle Bestandteile seiner Einkünfte beschrieben worden sind.
Die freie Wohnung in seinem Amtssitz Kellereigebäude wurde ihm darin ohne Einschränkungen gewährt. Hinzu kamen verschiedene Geldbeträge und Naturalien wie z. B. Korn, Holz und Eier. Er erhielt die Nutzungsrechte für Grundstücke wie z. B. für Wiesen, den sogenannten Kirschgarten rund um den Burgweiher und die Gärten auf dem Kellereihof. Ihm standen verschiedene Zehnte zu, die Hälfte der Fischerei in den Hofheimer Bächen und der Vogelfang in einem Teil der Marxheimer Gemarkung. Schließlich durfte er auch eine Reihe von Gebühren, die er für Amtshandlungen erheben konnte, für sich behalten. Bei der Fülle der Einnahmequellen kann man den Eindruck bekommen, dass Bender einen nicht unerheblichen Teil seiner Zeit zur Kontrolle seiner Einnahmen verwenden musste.
Dass er darauf bedacht war, alles ihm Zustehende auch zu beanspruchen, geht aus verschiedenen Schriftwechseln mit vorgesetzten Ämtern hervor. Schon im August 1784 sah er sich veranlasst, die Zollschreiberei in Höchst darauf hinzuweisen, dass ihm das Kellereigebäude gemäß der Bestallungsnote unbeschränkt zur Wohnung überlassen wurde und er sich „nicht im Geringsten“ einschränken lassen wolle. Er war Junggeselle und bewohnte – außer den beiden Amtsräumen im Erdgeschoss - das gesamte Gebäude mit den kurfürstlichen Räumen im Obergeschoss nur mit seiner Haushälterin.
Das Anspruchsdenken Benders zeigte sich auch bei den Auseinandersetzungen um den Burgweiher. Da er zur Fischzucht nicht mehr verwendet wurde, bestanden schon ab 1799 Pläne der kurfürstlichen Hofkammer, ihn trocken zu legen, in eine Wiese umzuwandeln und diese zu verpachten. Bender widersprach diesem Vorhaben mit dem Argument, dadurch werde die Nutzung des Besoldungsgartens rund um das Wasserschloss, die ihm gemäß seiner Bestallungsnote zustehe, eingeschränkt oder verhindert. Der Burgweiher wurde deshalb vermutlich erst nach der Pensionierung Benders 1811 trockengelegt.
Vermutlich hätte er sich auch der Verwendung des Obergeschosses des Kellereigebäudes als Wohnung für den nassauischen Landbaumeister Christian Zais widersetzt, die 1805 konkret geplant war. Dabei sollte ein zusätzliches Treppenhaus zum Obergeschoss gebaut werden, damit diese Wohnung von der Wohnung des Amtsvogts im Erdgeschoss klar getrennt war. Dadurch sollten Konflikte vermieden werden, weil – so wurde im Schriftverkehr argumentiert – „der Amtmann Bender für ein gefälliges Leben nicht geschaffen sein soll“: Eine schöne Umschreibung dafür, dass er als streitsüchtig bekannt war. Der Konflikt wurde aber dadurch vermieden, dass Zais als Baukommissar für mehrere Ämter nach Wiesbaden berufen wurde. So konnte Bender bis zu seiner Pensionierung 1811 das Kellereigebäude allein bewohnen.
Um Bender gerecht zu werden, muss man aber auch bedenken, dass er in der Kellerei seit 1792 besonders unter den Koalitionskriegen zu leiden hatte, die zu häufigen Besetzungen des Kellereigebäudes führten. Sie begannen mit preußischen Artillerietruppen und -pferden 1794. Als der französische General Jourdan dort im Oktober 1795 sein Hauptquartier einrichtete, musste Bender mit seiner Habe sicher ausziehen. Danach, aber auch nach der Verwendung des Gebäudes als französisches Lazarett im August 1796, musste es vollständig renoviert werden.
Nachdem die Amtsvogtei Hofheim ab dem 2. Dezember 1802 zur Verwaltung des Herzogtums Nassau-Usingen gehörte, wurde Hofheim ab Oktober 1803 wieder ein selbstständiges Amt und Johann Bender zum „Fürstlichen Amtmann“ bestellt. Die bisherige Amtsvogtei wurde als Justizbehörde in das Amt eingegliedert. Das Kellereigebäude verwandelte sich dadurch von einer Amtsvogtei in ein Amtshaus, das aber auch die Dienstwohnung des Amtmanns Bender blieb.
Die Lebensdauer des Amtes Hofheim im Fürstentum Nassau-Usingen währte nur sechs Jahre und drei Monate. Ab Januar 1810 wurde das Amt wieder aufgehoben und mit dem Amt Höchst zusammengelegt. Für das Amt Höchst wurde danach eine „Herzogliche Landschreiberei“ gebildet, eine Justizbehörde, in der vermutlich die früheren Amtsvogteien von Hofheim und Höchst zusammengefasst wurden. Der bisherige Amtmann Bender wurde zum Leiter der Landschreiberei berufen, jetzt mit dem Titel eines Landrates. Bender übte sein neues Amt weiterhin in Hofheim im Kellereigebäude aus, was dadurch für einige Jahre zum „Landratsamt“ wurde. Auch die Dienstwohnung des Landrates Bender blieb das Kellereigebäude, bis er am 8. August 1811 in den Ruhestand versetzt wurde. Er zog im gleichen Jahr aus seiner Dienstwohnung aus und verlebte seinen Ruhestand vermutlich in Oestrich im Rheingau.
Quelle:
Reuschling, Dieter: Geschichte des Amtes und der Kellerei Hofheim. Geschichte des Kellereigebäudes.
Stadtmuseum/Stadtarchiv Hofheim am Taunus, 2011.
Bearbeitung: Historischer Arbeitskreis Hofheim am Taunus (Dieter Reuschling)