Flurnamen und Lagebezeichnungen
in Hofheim am Taunus
Flurname ist die Benennung für einzelne Flächen in einer Ortsgemarkung. Mit Flurnamen werden z.B. Äcker, Wiesen, Heideland, Weingärten, Brachland, Wälder, Sümpfe, Berge, Hügel oder Täler bezeichnet. Flurnamen sind ein historisches Archiv: Sie bewahren Informationen aus vergangenen Zeiten.
Überwiegend ältere Mitmenschen, meist im ländlichen Raum angesiedelt, sind Flurnamen noch ein Begriff. Viele Flurnamen sind durch die Ausweitung der Siedlungen verloren gegangen. Sie leben vereinzelt in Straßennamen weiter, wie zum Beispiel in Hofheim „In der Dreispitz“, „Vorderheide“ oder „Am Steinberg“. Die Flurnamen bieten historisch Interessierten einen Ansatz sich mit deren Lage und Bedeutung zu beschäftigen.
Alte Flurbezeichnungen sind wertvolle Hinweise auf die geschichtliche Entwicklung einer Landschaft und deren besonderen Eigentümlichkeiten. Das gilt auch für unsere engere Heimat. Die meisten Flur- und Lagebezeichnungen sind sehr alt, zum Teil vielleicht älter als unsere Geschichtskenntnis reicht. Als Unterlagen für diese Auswertung zu Flurnamen und Lagebezeichnungen im Bereich der Kernstadt von Hofheim am Taunus dienten:
- Das Hofheimer Steinbuch von 1723
- Das Hofheimer Lagerbuch von 1764
- Die Hofheimer Chronik von 1961 – Hermann Jughenn und Franz Staab – Unsere alten Flurnamen
- Norbert Firle – Main-Taunus-Jahrbuch 2005 – Hofheimer Flurnamen
- Norbert Firle – Zusammenstellung der Flurnamen von Hofheim am Taunus
- Die Gemarkungskarten der Stadt Hofheim am Taunus 1868 bis 1872 – Stadtarchiv Hofheim
- Der Übersichtsplan der Stadt Hofheim am Taunus 1895 – Stadtarchiv Hofheim
- LAGIS Hessen – das Landesgeschichtliche Informationssystem – Flurnamen in Hofheim am Taunus
- Hofheimer Stockbücher (von 1853 bis 1906)
- Hans Ulrich Colmar - Hofheimer Gerichtsbücher
- Das älteste Hofheimer Gerichtsbuch, Teil I: 1425 bis 1450
- Das älteste Hofheimer Gerichtsbuch, Teil II: 1451 bis 1475
- Das älteste Hofheimer Gerichtsbuch, Teil III: 1476 bis 1500
- Das zweite Hofheimer Gerichtsbuch: 1500 bis 1593
- Das dritte Hofheimer Gerichtsbuch: 1527 bis 1740 (unveröffentlicht)
Es kann nicht gesagt werden, dass mit diesen Ausführungen alle alten Flur- und Lagebezeichnungen schon erfasst sind. Die Zusammenstellung ist eine Zusammenführung der oben genannten Quellen und Unterlagen.
Die ehemals großen Feldgemarkungen wurden in drei Bezirke aufgeteilt: Hochfeld, Warthfeld und Galgenfeld. Jeder dieser drei Bezirke war wieder unterteilt in kleinere Teile mit eigenen Flur- oder Lagenamen. Die Flurnamen gestatten oft Rückschlüsse auf ihre Abstammung oder Entstehung. Wenn dies heute nicht mehr in allen Fällen möglich sein sollte, so deshalb, weil die Überlieferung nicht immer gepflegt worden ist.
Das Steinbuch (oder Grenzsteinbuch) von 1723 weist die Grenzen der Äcker, Wiesen und Weinberge aus. Die Grenzen wurden früher durch große Wackersteine oder Taunusschieferstücke gekennzeichnet. Dem Lagerbuch von 1764 können die Flurbezeichnungen und die Namen der damaligen Besitzer der Äcker, Wiesen, Weinberge, Häuser und Hofreiten und deren Lagen (Straßen, Gassen und Wege) entnommen werden.
Alle vorkommenden bekannten Flurnamen bzw. Lagebezeichnungen werden aufgeführt. Soweit möglich wird versucht ihre heutige Lage und auch die Deutung des Namens herauszufinden. Größtenteils sind die Lagen und die Deutung derzeit aber nicht mehr nachvollziehbar.
Das Gesamtverzeichnis steht
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Stand: 18.04.2024
Bearbeitung: Historischer Arbeitskreis Hofheim (Wilfried Wohmann)