Historisches Hofheim am Taunus

Altes für die Zukunft bewahren!


Drei verschwundene herrschaftliche Güter in Hofheim: Königsteiner Freihof, Rothof und Hofgut.


Dieter Reuschling

Freihöfe im Mittelalter

Im Mittelalter gab es in vielen Orten so genannte Freihöfe, die den jeweiligen Landesherren gehörten, von diesen aber nicht selbst bewirtschaftet, sondern verpachtet wurden. Freihöfe wurden sie genannt, weil ihre Pächter in der Regel von Abgaben an die jeweilige Gemeinde und von Dienstpflichten für die Gemeinde oder das Land befreit waren. Die Pächter waren häufig Beamte des Landesherren wie Keller oder Amtmänner. Das Pachtverhältnis war vererbbar, aber nur an die „ehelichen Leibeserben” des Pächters. Das bedeutet, dass auch ihre Töchter und deren ehelichen Kinder und Kindeskinder erbberechtigt waren. Wenn es keine Erben gab, konnte der Landesherr natürlich neue Pächter bestimmen. Die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Pacht - oder dem früher so genannten Leihverhältnis - ergaben, wurden in einem Erbleihbrief festgehalten. In den Akten der Kellereien sind viele davon erhalten geblieben. Die verpachteten oder verliehenen Höfe wurden danach oft auch als Erbleihhöfe bezeichnet. 


Zu einem Freihof gehörten in der Regel umfangreiche Ländereien aus Äckern, Wiesen und Weinbergen. Außerdem konnten weitere Rechte mit ihm verbunden sein, z. B. Holzungsrechte in benachbarten Wäldern. Die Pacht wurde in Naturalien wie Korn oder Hafer festgelegt und in ihrer Höhe dauerhaft konstant. Damit wurde das Risiko schwankender Einnahmen durch Entwertung, wie sie bei Geldzahlungen oft eintraten, vermieden. Zusammen mit der Vererbbarkeit des Pachtverhältnisses trug diese Regelung dazu bei, dass eine dauerhafte, oft über Jahrhunderte fortdauernde Verbindung zwischen Pachtgebern und -nehmern entstand. Die Pachtgeber und die Pächter konnten wechseln, das Pachtverhältnis blieb aber konstant.


Die Hofheimer Freihöfe

Die älteste bekannte Beschreibung der Hofheimer Freihöfe steht in einer Kopie aus dem Hofheimer Weistum, die im Jahr 1500 angefertigt wurde. In einem Weistum wurden im Mittelalter die Rechte und Pflichten der Bürger beschrieben, aber auch die Gerichtsordnung, Strafordnung und andere Regelungen einer Gemeinde sowie die Freihöfe. In der genannten Kopie werden als Freihöfe genannt: Pfarrhof, Rothof, Königsteinischer Erbhof und Burghof. Der Pfarrhof, heute noch Sitz des katholischen Pfarramtes in der Pfarrgasse, blieb immer im Kirchlichen Besitz. Zum Burghof wird in der Kopie ausgeführt, dass an die Stelle des Burghofes an der Kirche getreten ist, den die Hofheimer Bürger erworben hatten, um den Friedhof an der Kirche erweitern zu können. Der neue Burghof wurde später als herrschaftliches Hofgut bezeichnet.

Zu dem Burghof an der Kirche gibt es in den Archiven nur sehr wenige Hinweise. Er hat zeitweise einem in Hofheim ansässigen Niederadeligen, dem Henne von Hofheim, gehört, der ungefähr bis 1420 gelebt haben muss. Sein Name taucht auch im ältesten Hofheimer Gerichtsbuch (1425 bis 1450) auf, weil er 1401 dem Kartäuser Kloster in Mainz 7 Morgen Wiesen in Hofheim gestiftet hatte. 1481 und 1487 wird ein Schultheis Henne von Hofheim aus Erbach im Rheingau in Verkaufsurkunden genannt. Welche Beziehung zu dem Hofheimer Henne bestand, ist nicht bekannt. Als die Hofheimer Bürger den Burghof an der Kirche kauften, gab es in Hofheim die genannten Niederadeligen nicht mehr. Das Erzstift Mainz hatte aber wohl einen Anspruch auf den Burghof und erhielt deshalb als Ersatz ein Hofgut an der Kellerei Hofheim.

Die Hofheimer Freihöfe lagen alle innerhalb der seit der Stadtgründung, also seit 1352, erbauten Stadtmauer. Es waren in sich abgeschlossene Höfe mit einer Toreinfahrt. Wann sie entstanden sind, konnte bisher noch nicht festgestellt werden; vermutlich erst im 15. Jahrhundert, nachdem die Stadtmauer auch für sie einen zusätzlichen Schutz vor Überfällen bot. Heute sind sie alle aus dem Stadtbild verschwunden. Ihre frühere Lage wird in dem folgenden Ausschnitt aus einem Katasterplan von 1896 dargestellt.

 

Lage der Freihöfe in einem Katasterplan Hofheims von 1895. (Stadtarchiv Hofheim)


Das herrschaftliche Hofgut lag an der Burgstraße, heute Nr. 9 und 11, unmittelbar angrenzend an das von einer Mauer umgebene Gelände der Kellerei Hofheim. Der Königsteiner Freihof lag an der Hauptstraße neben dem früheren Untertor der Stadtmauer, heute Hauptstraße Nr. 55 und 57. Ziemlich eindeutig ist, dass der Rothof bzw. das Rothaus auf dem Stephansberg an der früheren Stadtmauer lag, im heutigen Stadtplan also auf dem Gelände zwischen Stephansstraße, Stolbergstraße und dem unterhalb liegenden Parkplatz.


Das herrschaftliche Hofgut lag an der Burgstraße, heute Nr. 9 und 11, unmittelbar angrenzend an das von einer Mauer umgebene Gelände der Kellerei Hofheim. Der Königsteiner Freihof lag an der Hauptstraße neben dem früheren Untertor der Stadtmauer, heute Hauptstraße Nr. 55 und 57. Ziemlich eindeutig ist, dass der Rothof bzw. das Rothaus auf dem Stephansberg an der früheren Stadtmauer lag, im heutigen Stadtplan also auf dem Gelände zwischen Stephansstraße, Stolbergstraße und dem unterhalb liegenden Parkplatz.

 


Königsteiner Freihof

Der älteste erhalten gebliebene Leihbrief zur Verpachtung des Königsteiner Freihofs stammt aus dem Jahr 1507. Durch ihn verleiht der damalige Hofheimer Landesherr, Graf Eberhardt IV. von Königstein, an „Cuntz Hattstein, unsern Keller und lieben Getrewen” den „an der Unterpforten gelegenen” Freihof. Cuntz (auch Kuntz oder Contze geschrieben) Hattstein war von 1504 bis 1531 der Keller des Eppstein-Königsteiner Amtes Hofheim, Graf Eberhardt IV. also sein Dienstherr. Der Name „Königsteiner Freihof” ist vermutlich durch diese erste Verpachtung entstanden. Nach dem ersten Pächter wurde er in späteren Dokumenten auch „Hattsteiner Freihof” genannt. Ursprünglich, aber auch später nach dem Rückkauf durch das Erzstift, gehörte er zusammen mit dem Amt Hofheim dem Erzstift Mainz.

Cuntz Hattstein und seine Erben haben den Königsteiner Freihof vermutlich bis zum Ende des !7. Jahrhunderts als Pächter bewirtschaftet. Im Jahr 1547 wurde Wulf Hattstein, vermutlich ein Nachkomme von Cuntz Hattstein, Pächter des Rothofes am Stephansberg. Das Erzstift Mainz kaufte ihn 1663 von einem seiner Nachkommen, Philipp Hattstein, zurück. Über 150 Jahre spielte die Familie Hattstein also im mittelalterlichen Hofheim als Pächter des Königsteiner Freihofs und des Rothofes, aber auch als Keller der Kellerei Hofheim, eine bedeutende Rolle; sie ist aber heute so gut wie unbekannt.

Zu beachten bleibt dabei, dass diese Hattsteiner nichts zu tun hatten mit den Niederadeligen von Hattstein, die in vielen Nachbarorten (Marxheim, Niederhofheim etc,) Besitzungen hatten, aber nicht in Hofheim. Das hat schon H.-P. Mielke 1977 in seiner Dissertation über die Niederadeligen von Hattstein festgestellt. Die genannten Hofheimer Hattsteiner (manchmal auch Hatzstein geschrieben) sind vermutlich alles Nachkommen des Kellers Cuntz Hattstein, der 1507 den Königsteiner Freihof als
Erbleihe bekam.

Von dem ursprünglichen Königsteiner Freihof sind keinerlei Darstellungen überliefert. Sein Grundriss im Lageplan lässt sich an Hand eines Lageplans aus dem Jahr 1919 nachvollziehen, der aber schon die Folgen der Ende des 17. Jahrhunderts erfolgte Teilung des Hofes in zwei etwa gleiche Teile enthält.

 

Lageplan des Königsteiner Freihofs an der Hauptstraße 55 und 57 in Hofheim. (Private Quelle)


An der Hauptstraße lagen zwei Wohnhäuser, heute die Nr. 55 und 57. Dahinter lagen die Ställe und Scheunen der beiden Höfe. Es gab aber von der Hauptstraße aus nur eine Toreinfahrt zu beiden Höfen, die vermutlich auf den ursprünglich zusammen gehörenden Hof zurückgeht. In den Stockbüchern der Stadt Hofheim des 19. Jahrhunderts , dem heutigen Grundbuch entsprechend, ist deshalb verbindlich festgelegt, dass der Eigentümer des südlich gelegenen Grundstücks (heute Nr. 57) das Recht hat, diese Toreinfahrt auch für seinen Hof zu nutzen. Auf einem Foto Hauptstraße aus dem Jahr 1900 ist dieses Tor zum Königsteiner Freihof noch zu erkennen.

Hauptstraße 57 und 59 in Hofheim mit dem Einfahrtstor zum Königsteiner Freihof in der Mitte im Jahr 1900. (Foto Stadtarchiv Hofheim)


In den Leihbriefen der Freihöfe ist auch klar geregelt, dass die Bauunterhaltung der Gebäude die Aufgabe der Pächter ist. Sie verpflichteten sich, die „Häuser nebst Scheuern und Stallungen in einem wesentlichen guten Stand zu erhalten”. Dazu kommt in allen Leihbriefen noch die etwas kuriose Auflage, dass für die Ausführung der Unterhaltungsmaßnahmen nur Marxheimer Untertanen herangezogen werden dürfen.

Der umfangreiche Grundbesitz, der zu diesem Freihof gehörte, ist auch durch viele spätere Leihbriefe dokumentieret worden, weil er sich über Jahrhunderte nicht verändert hat. Die Fläche der Äcker auf Hofheimer, Krifteler und teilweise Hattersheimer Gemarkung betrug 125 Morgen und 2 Ruthen, an Wiesen 3 Morgen und an Weingärten 1 Morgen und 3 Ruthen. Bei der späteren Teilung des Freihofes in zwei Hälften wurde auch diese Gesamtfläche in zwei praktisch gleiche Hälften aufgeteilt. Die dem Leihgeber zu entrichtende Pacht ist über Jahrhunderte konstant geblieben. Sie betrug nach einem Leihbrief von 1783 auch noch 30 Malter Korn und 30 Malter Hafer nach Mainzer Maß, was je 3,28 Hektoliter entspricht. Der Pächter musste sie als „wohlgesäuberte, dürre Frucht” nach Königstein, später an die Kellerei Hofheim liefern.

Dass Cuntz Hattstein, der Hofheimer Keller, im Jahr 1507 der erste „Erbleihbeständer” des Königsteiner Freihofs wurde, ist mit dem später vielfach kopierten Erbleihbrief eindeutig belegt. Wer im 16. Jahrhundert als Nachkommen seine Nachfolger wurden, konnte bisher nicht ermittelt werden. Weitgehend eindeutig ist aber, dass der Hof - vermutlich im Zusammenhang mit seinem Verkauf - Ende des 17./Anfang des 18. Jahrhunderts in zwei Hälften geteilt wurde. So trägt eine umfangreiche Akte aus dem Hessischen Hauptstaatsarchiv die Überschrift "Den dividierten sogenannten Königstein- oder Hattsteinischen Freyhof in Hofheimer und Krifteler Gemarkung betreffend". Als früheste Besitzer des geteilten Freihofs werden für 1695 Hans Jacob Bechtell für die nördliche Hälfte (heute Hauptstraße 57) und Hartmann Dexelmanns Erben für die südliche Hälfte (heute Hauptstraße 59) genannt. Auch später ist immer nur von zwei Anteilen an dem ursprünglichen Königsteiner Freihof die Rede, wobei sich diese Anteile nicht nur auf den eigentlichen Hof, sondern auch auf die zugehörigen Felder und Wiesen sowie alle anderen Rechte (z. B. Holzungsrechte im Langenhainer und Marxheimer Wald) und Pflichten (z. B Pachtzahlungen an das Erzstift Mainz, später Nassau) beziehen.

Im 18. und 19. Jahrhundert haben die Besitzer der zwei Anteile des Freihofs durch Erbe oder Verkauf immer wieder gewechselt. Bemerkenswert ist dabei, dass die Leihbriefe des originären Besitzers (des Leihgebers) an die jeweils neuen Erbleihpächter immer vom Landesherren, d. h. vom Mainzer Erzbischof und später vom Nassauer Herzog, persönlich ausgestellt wurden.

Den nördlichen Teils des Freihofs übernahm Johannes Jakob Trauth und seine Ehefrau Anna Maria, geborene Götz im Jahr 1714 für 2.250 Gulden von Bechtells Erben. Jakob Trauth war der Wirt des Gasthauses „Zum Wolf” in Hofheim. Er starb 1723 und hinterließ 11 Kinder. Seine Witwe heiratete in 2. Ehe 1727 den 21 Jahre jüngeren Anselm Franz Aull, der von 1732 bis 1782 Schutheiß von Hofheim wurde. Wer von ihren Kindern nach ihrem Tod im Jahr 1764 diesen Teil des Freihofs übernahm, ist nicht geklärt. Ein Leihbrief aus dem Jahr 1782 nennt ihren Enkel Nikolaus Trauth als Pächter. Dieser gab 1783 seinen Teil des Freihofes an Jacob Christoph Dröser ab, der dafür 4.500 Gulden zahlen musste. Dröser war von 1782 an auch der Wirt des Gasthauses „Zum Löwen” in der Hauptstraße. Er übertrug seinen Anteil später an seine Tochter Katharina, die mit dem Schultheißen Johannes Seelig verheiratet war.

Die sechs Kinder des Ehepaares Seelig bekamen nach dem Tod der Mutter 1819 im Jahr 1820 den nördlichen Teil des Freihofs als Erbleihe übertragen. Herzog Adolph von Nassau bestätigte 1840 als Landesherr diesen Erbleihbrief. Mit seiner Zustimmung konnten Dr. Johann Carl Creve aus Wiesbaden und seine Frau Theres von den Kindern Seelig deren Hälfte des Freihofs übernehmen. Im Jahr 1846 verzichtete dann das Herzogtum auf seine erbleihherrlichen Rechte zu Gunsten des Ehepaares Creve, das dafür die zu dieser Hälfte des Freihofs gehörenden Grundstücke in Kriftel, insgesamt 22 Morgen und 105 Ruthen, an das Herzogtum abtrat.

Der südliche Teil des Freihofs blieb über mehrere Generationen im Besitz der Familie Dexelmann. 1704 kaufte Reinhard Dexelmann diesen Teil von seiner Mutter und den erbberechtigten Geschwistern. 1753 war Johann Jakob Dexelmann, vermutlich ein Sohn des Vorgenannten, der „Erbbeständer”. Seine Erben entschieden sich 1785, ihren Teil des Freihofs abzutreten, worauf das Erzstift Mainz sich für eine Versteigerung entschied. Der Versteigerung ging eine öffentliche Anzeige in der „Privilegierten Mainzer Zeitung” vom 13. Juni 1785 voraus, die hier wiedergegeben wird:

Anzeige in der „Privilegierten Mainzer Zeitung” vom 13. Juni 1785


 

Bei der Versteigerung erhielt Anton Müller aus Niederolm bei 5.050 Gulden den Zuschlag. Anton Müller war der Schwiegervater des Hofheimer Revierjägers Johann Wohmann, eines Vorfahren der bekannten Hofheimer Familie Wohmann, zu der auch Martin Wohmann gehörte, amtierender  Hofheimer Bürgermeister von 1919 bis 1920. Nach dem Erbleihbrief von 1785 wurde Johann Wohmann der Pächter. Er musste sich verpflichten, das Wohnhaus des Hofes neu zu errichten, weil es offenbar verfallen war. Sein Sohn Heinrich Joseph Wohmann übernahm den Besitz spätestens ab 1824. Er starb 1856 und seine Erben lösten im gleichen Jahr die Erbleihe für ihren Teil des Königsteiner Freihofs gegen 7.000 Gulden beim Herzogtum Nassau ab. Nachdem das Ehepaar Creve 1846 schon den nördlichen Teil des Freihofs von der Erbleihe abgelöst hatte, kam deshalb jetzt nach rund 350 Jahren der Königsteiner Freihof vollständig in Privatbesitz.


Rothof

Beim „Rothof” handelt es sich wie beim „Königsteiner Freihof” und dem „Hofgut” ursprünglich um ein von Mauern umgebenes Gehöft mit zugehörigen Ländereien, das von den jeweiligen Landesherren als Erbleihhof verpachtet wurde. Als Bezeichnungen werden in den zitierten Quellen auch „Rotes Haus”, „Rodthaus”, „Stadthaus”, „Renthof” oder „Hatzsteinsche Behausung” verwendet. Das „Rote Haus” war vermutlich das aus Sandstein erbaute Wohnhaus des Rothofs. In einem Kaufbrief aus dem Jahr 1662 wurde seine Lage in Hofheim beschrieben. Danach lag er auf dem auch heute noch so bezeichneten Stephansberg und grenzte an die Stadtmauer. Sehr wahrscheinlich wurde das Rote Haus auf dem um 1640 entstandenen Merian-Stich von Hofheim als einziges größeres Haus innerhalb der Stadtmauer links von der Kirche dargestellt.


 

 

Ansicht Hofheims um 1640 nach Merian. (https://de.wikisource.org/wiki/Topographia_Hassiae:_Hoffheim)


Die älteste bisher bekannte urkundliche Erwähnung stammt aus der Rechnung der Kellerei Hofheim von 1472, als Eberhard von Königstein Landesherr und damit auch Besitzer des Rothofs war. In dieser Rechnung ist die Lieferung von Kacheln für die Öfen „im Roden Haus und inne Burg” verzeichnet. Von Theodor Schüler, Archivar in Idstein im 19. Jahrhundert, stammen weitere frühe Hinweise auf den Rothof. 1506 übertrug Eberhard von Königstein seinem Hofheimer Amtmann Walther Eisenberger den Rothof als Lehen. Er war der bekannteste Hofheimer Amtmann, über den in der „Chronik Eisenberger” ausführlich berichtet wird. Er hat sich in Hofheim auch durch die Stiftung eines „Chörleins” an der Pfarrkirche St. Peter und Paul verewigt. Eisenberger starb 1508. Nach ihm muss das Lehen auf seine Nachkommen Georg Eisenberger und Balthasar Eisenberger übergegangen sein.

Im Jahr 1549 wird dann Wolf Hattstein (auch Hatzstein genannt) als Lehensnehmer genannt, der vermutlich zur Familie der Hattsteiner gehörte, die auch den Königsteiner Freihof übernommen hatte. Daher auch die Bezeichnung des „Roten Hauses” als „Hatzsteinsche Behausung”. 1605 folgte Andreas Hattstein, der Sohn Wolf Hattsteins, als Lehensnehmer des Rothofes und 1630 sein Sohn Thomas Hattstein. Dessen Söhne Hans Jacob und Philipp zogen nach Köln und überließen 1636 den Rothof ihrem Vetter Philipp Hattstein.

Der Rothof wird auch in den überlieferten „Jurisdiktionalbüchern” aus den Jahren 1623 und 1667 als herrschaftlicher Besitz genannt. Danach gehörten dazu noch neun Morgen Wiesen, also ein im Vergleich zu den beiden anderen Freihöfen relativ bescheidener Grundbesitz. In einer Akte des Amtes Hofheim aus dem Jahr 1630 über die „Beschaffenheit deß Lehenshauß zu Hoffheim so Thomas Hattstein innen hat“ ist eine recht detaillierte Beschreibung enthalten, aus der man sich ein Bild dieses nicht mehr existierenden Anwesens machen kann. Der mittelalterliche Autor schreibt, dass der ganze Hof das „Rothe Haus“ genannt wurde. An dem Haus waren zwei Wappen angebracht, das eine das Hattsteinsche, das andere unbekannter Herkunft. Der Hof war von einer Mauer umgeben, die ein Eingangstor hatte, das aber 1630 verfallen war. Links vom Tor standen eine Scheuer und drei Ställe, die alle mit Stroh gedeckt waren. Vor dem Wohnhaus gab es einen Garten mit 13 Bäumen.

Das Wohnhaus muss nach der Beschreibung stattlicher gewesen sein als die damals in Hofheim üblichen Häuser. Über dem Erdgeschoss hatte es zwei weitere Geschosse und unter dem mit Schiefer gedeckten Dach einen Speicher mit Zwischenboden. In dem gewölbten Keller des Hauses konnten zwanzig Fuder Wein gelagert werden. Im Erdgeschoss gab es eine Stube, eine Stubenkammer, eine Küche, eine Badestube, die als ganz verfallen beschrieben wird, sowie zwei Nebenkammern. Im ersten Stock hatte die Stube einen Eisenofen, aber keine Fenster. Daneben gab es eine Schlafkammer und drei weitere Kammern. Der zweite Stock hatte vier Kammern und zusätzlich noch Platz für Vorräte. Der Zustand des Daches und des Dachstuhles wurde als ziemlich gut beschrieben.

Bei der Besichtigung des Anwesens wurde dem Lehnsmann Thomas Hattstein im Beisein des Schultheißen 1630 „ernstlich anbefohlen“, den Bau „in Dach und Fach“ zu halten. Von dem staatlichen Haus ist heute an der Oberfläche nichts mehr erhalten geblieben. Es ist aber wahrscheinlich, dass der große Keller noch besteht. Zwanzig Fuder Wein, die er aufnehmen konnte, waren nach heutigen Maßeinheiten weit über 6.000 Liter. Das Gelände des Rothofes wurde in seiner Bebauung vielfach verändert, vermutlich wurde auch der große Gewölbekeller in zwei Hälften aufgeteilt. Ob wesentliche Teile seines ursprünglichen Zustandes erhalten geblieben sind, lässt sich schwer feststellen, da er im Privatbesitz ist.

Im Jahr 1559 kam das Amt Hofheim wieder in den Besitz des Erzstifts Mainz. Vermutlich auch wegen des schlechten Erhaltungszustandes kaufte es 1662 das Erblehen von Philipp Hattstein für 400 Gulden zurück. In der Folge werden einige Reparaturen am „Rothof” in den Kellereirechnungen verzeichnet. Das Gehöft blieb aber wohl weiterhin in einem schlechten Zustand, vermutlich auch als Folge des dreißigjährigen Krieges. In einem in den Akten erhalten gebliebenen Gutachten vom 19. Oktober 1667 wird von zwei Werkmeistern empfohlen, das Hattstein'sche Haus abzureißen. Das Erzstift entschied aber im gleichen Jahr, es zu „privatisieren” und an den Hofheimer Schultheis Johann Trauth zu verkaufen. Seitdem blieb das Gehöft Privatbesitz. Wann das Areal so aufgeteilt wurde wie es heute ist, kann nicht belegt werden. Ebenso konnten die zahlreichen späteren Besitzwechsel nicht kontinuierlich ermittelt werden, wenn es auch immer wieder einzelne Hinweise gibt.

In seiner Festansprache zum 600-jährigen Stadtjubiläum Hofheims 1952 berichtete Rektor Peter Kunz, dass „der Rothof, auch Rotes Haus genannt, auf dem Stephansberg lag”, wo heute „die beiden Häuser von Krupp und Schick stehen”, d. h. in der Stolbergstraße. In einem Bauantrag an das Amt Höchst aus dem Jahr 1837, bei dem es um die Genehmigung von Grundstücksgrenzen (Fluchtlinien) geht, wird das Gelände als „Baustelle des hohen Stollbergischen Hauses” bezeichnet. Dabei liegt sicher eine Verwechselung vor. Als Erben von der Grafen von Eppstein-Königstein waren die Stolberger zwar von 1535 bis 1553 im Besitz des Amtes Hofheim und damit auch des Rothofes, aber sie waren nie dauerhaft in seinem Besitz. Nach dem Bauantrag von 1837 war das Gelände des früheren Rothofes damals auf sechs Besitzer aufgeteilt: Adam Eckert, Johann Schauer, Friedrich Kunz, Johann Malkmus, Georg Diener und den Bäcker Dichmann. Als Besitzer des Gewölbekellers werden Johann Schauer und Dichmann angegeben; er war damals also schon in zwei Hälften getrennt worden. In diesem Bauantrag von 1837, der die heutigen Grundstücke Stolbergstraße 3 bis 7 betrifft, wird auch erwähnt, dass das „Stollbergische Wohnhaus” (d. h. das Rote Haus) wegen Baufälligkeit abgebrochen werden musste. Wann das tatsächlich geschehen ist, konnte nicht ermittelt werden.

Herrschaftliches Hofgut

Der dritte Freihof in Hofheim, das so genannte Hofgut, ist am wenigsten im historischen Bewusstsein der Stadt präsent, vermutlich auch deshalb, weil er direkt an das abgeschlossene Gelände der Kellerei Hofheim angrenzte. Obwohl er mittelbar - wie oben dargestellt - schon in dem Hofheimer Weistum von 1500 genannte wurde, taucht er in den Jurisdiktionalbüchern von 1623 und 1667 nicht mehr auf. Dass das Erzstift Mainz diesen Freihof in Hofheim besaß, geht aber eindeutig aus einem Kaufbrief aus dem Jahr 1691 hervor. Damals verkaufte der Mainzer Erzbischof Anselm Franz von Ingelheim das Hofgut als Erbleihgut an Johann Adam Kreydt, der von 1679 bis 1690 Hofheimer Keller war. Der Grundriss des Hofes lässt sich mittelbar durch spätere Verkäufe rekonstruieren, so durch einen Lageplan von 1874, in dem er rot markiert ist.

Grundriss des Hofgutes nach einem Lageplan von 1874. (HHStAW Sig. 3011/1, 10142 H)


Ursprünglich bestand das Hofgut wohl aus einem Wohnhaus (heute Burgstraße 11), Ställen und Scheunen sowie einem großen Garten, auf dem 1831/32 ein Schulhaus gebaut wurde. Zu dem Hofgut gehörte auch ein umfangreicher Grundbesitz, nach einer Aufstellung in der Kellereirechnung von 1782 insgesamt rund 102 Morgen Äcker und 26 Morgen Wiesen, in der Größe also vergleichbar mit dem Königsteiner Freihof. Als jährliche Pacht (Erbzins) waren acht Malter Korn, acht Malter Hafer und 10 Gulden festgelegt, also relativ wenig im Vergleich zur Pacht für den Königsteiner Freihof.

Johann Adam Kreydt wurde aus nicht näher ermittelten Gründen 1691 für ein Jahr als Hofheimer Keller abgelöst, war danach aber noch bis 1718 im Amt. Er hatte vermutlich keine ehelichen Erben, denn am Ende seiner Amtszeit ging die Erbleihe des Hofgutes auf den Kurmainzer Amtskeller von Eppstein, Johann Jakob Lipp über, vermutlich 1716. Ob er oder auch seine Nachfolger als auswärtige Pächter des Hofgutes ihren Wohnsitz nach Hofheim verlegt haben, konnte nicht ermittelt werden. Johann Jakob Lipp ist schon 1718 verstorben. Sein Nachfolger als Eppsteiner Keller und Pächter des Hofgutes wurde sein Sohn Johann Heinrich Lipp, der aber jung verstorben ist, vermutlich 1722. Danach war seine Witwe Eva Catharina Lipp bis 1738 die Pächterin des Hofgutes.

Von ihr ging die Erbleihe an einen noch weiter entfernt amtierenden Pächter über, nämlich den Fürstlich Fuldischen geheimen Rat Johann Adam von Bach, der also Beamter des Fürstbistums Fulda war. Er behielt die Erbleihe bis 1757. Sie wurde danach wieder auf einen Hofheimer Keller übertragen, nämlich Georg Caspar Zumbach, der von 1750 bis 1762 Keller war. Im Jahr 1779 ging der Besitz an seine Tochter Ruth über, die mit dem Mainzer Rat Stephani verheiratet war. In den Rechnungen der Rezeptur Höchst, zu der damals die Kellerei Hofheim gehörte, wurden die herrschaftlichen Güter in Hofheim aufgeführt, z. B. im Jahr 1782. Danach hatte Ruth Stephani das Hofgut in Erbleihe, Jakob Dexelmann die eine Hälfte des Königsteiner Freihofs und Nicolaus Trauth die andere Hälfte. Der Rothof war schon in Privatbesitz.

Von Ruth Stephani ging der Besitz des Hofgutes auf ihre Tochter Otillia über, die mit dem Lizentiaten Erasmus Lennig verheiratet war. Er wurde Königsteiner Amtskeller und kurfürstlicher Gefälleverweser (Verwalter von Steuern) und war offenbar ein streitbarer Mann. Auch wenn er kurfürstlicher Beamter war, stritt er sich jahrelang mit der kurfürstlichen Hofkammer in Mainz darum, ob er das Hofgut selber weiter verkaufen könne. Es ging juristisch um die heute schwer nachvollziehbare Frage, ob das Hofgut ein Erbbestandsgut oder Erbzinsgut sei. Als Erbbestandsgut hätte es nur die Hofkammer selber verkaufen können. Der Streit endete im April 1797, also praktisch am Ende des Kurfürstentums Mainz (die Franzosen hatten Mainz schon 1792 besetzt), mit einem Vergleich. Danach verzichtete die Hofkammer auf ihr Erbbestandsrecht; Lennig gab ihr aber dafür das Recht, die Erbpacht für das Hofgut, die er schuldig war, auf das Gut in Oestrich zu übertragen, das er im Rheingau besaß. Zu dieser Zeit hatte Lennig schon einen Kaufvertrag mit dem Hofheimer Kaufmann Johann Martin Weiler in Hofheim abgeschlossen, durch den er das Hofgut für 5.000 Gulden vorbehaltlich eines für Lennig positiven Ausgangs des Rechtsstreits mit der Hofkammer erworben hatte.

 

Burgstraße 11 (heute Altbau des Stadtmuseums) 1967 mit ehemaliger Zehntscheune (Kreydtische Scheune) rechts. (Foto Günter Rühl)


Interessant ist, dass das stattliche Haus Burgstraße 11, der Altbau des heutigen Stadtmuseums, in Hofheim zeitweise als Lennig'sches Haus bezeichnet wurde. In dem Hofheimer Schornsteinverzeichnis von 1792 wird der Gefällverweser Lennig als Eigentümer genannt. Wer der Erbauer des barocken Hauses war, ist aber noch nicht geklärt. Auf einem Foto aus dem Jahr 1967 ist rechts neben diesem Haus die frühere Zehntscheune der Kellerei zu sehen, die beim Neubau des Museums abgerissen wurde. Sie wurde 1721 als so genannte Kreydtische Scheune von der Kellerei Hofheim erworben, gehörte aber ursprünglich zum herrschaftlichen Hofgut, das der Keller Johann Adam Kreydt 1691 erworben hatte. Dieser Kauf war vermutlich deshalb notwendig geworden, weil das Kellereigebäude von 1718 bis 1720 von einen Marstall und Speicher zum Verwaltungssitz und Jagdschloss umgebaut worden war. Dadurch war für die Kellerei viel Speicherraum für die Naturalabgaben verloren gegangen.

Im Jahr 1797 wurde das herrschaftliche Hofgut des Erzstifts Mainz also zum Privatbesitz von Johann Martin Weiler und seiner große Familie. Er war der Begründer der Sippe Weiler in Hofheim und hatte um 1780 zunächst als Stammhaus das Anwesen Hauptstraße Nr. 39 gekauft. Sein geschäftlicher Erfolg ermöglichte ihm 1796 den Kauf des Hofgutes von dem Amtskeller Lennig. Von seinen Söhnen war Philipp Josef Weiler besonders erfolgreich; er konnte 1819 vom Herzogtum Nassau das Kellereigebäude in Hofheim mit dem Wasserschloss und dem umgebenden Gelände für 9.050 Gulden ersteigern. Sein Vater starb 1820, dessen zweite Ehefrau Maria Elisabeth, geb. Krieger im Jahr 1828.

In dieser Zeit lag die Stadt Hofheim im Streit mit der nassauischen Landesregierung wegen des dringend notwendigen Baus einer Schule. Die Stadt wollte das Kellereigebäude von Philipp Josef Weiler erwerben und zur Schule umbauen. Die Landesregierung bestand auf einem Neubau und ließ dazu 1829 durch das Amt Höchst das ehemalige Hofgut für 5.000 Gulden von der Erbengemeinschaft Weiler erwerben. Das Wohnhaus Weiler (Burgstraße 11) sollte zu Lehrerwohnungen umgewandelt werden. Auf dem daneben liegenden großen Garten, jetzt Burgstraße 9, sollte das neue Schulhaus errichtet werden. Die Stadt protestierte weiterhin gegen den Neubau und richtete eine entsprechende Petition an die nassauische Deputiertenversammlung. Als bekannt wurde, dass der Herzog Wilhelm von Nassau die Versammlung wegen des so genannten Domänenstreits aufgelöst hatte und die Hofheimer Petition deshalb nicht behandelt werden konnte, führte dies zu der Hofheimer Schulhausrevolte.

Am Abend des 3. Mai 1831 rotteten sich ca. 40 Bürger zusammen und rissen den in der Burgstraße schon begonnenen Neubau der Schule nieder. So wurde das Gelände des früheren Hofgutes zum Schauplatz des einzigen revolutionären Ereignisses, das in Hofheim stattgefunden hat. Die Revolte wurde sehr schnell durch den Aufmarsch des nassauischen Militärs niedergeschlagen. Die Schule wurde wie vom Amt Höchst geplant neu gebaut. Das Gebäude steht auch heute noch in der Burgstraße (früher Schulstraße), Nr. 9.



Quellen
Becht, Manfred: Hofheim und seine Geschichte. Band I (Textband). Roswitha Schlecker. Band II (Bildband), Hofheim, 2002.
Bethke, Gerd S.: Main-Taunus-Land. Historisches Ortslexikon. Rad und Sparren, Zeitschrift des Historischen Vereins Rhein-Main-Taunus e. V., Nr. 26. Frankfurt, 1996.
Bock, Hartmut: Die Chronik Eisenberger. Schriften des Historischen Museums Frankfurt am Main, Band 22, Frankfurt a. M., 2001.
Frischholz, Wilhelm: Alt-Höchst. Ein Heimatbuch in Wort und Bild. Frankfurt a. M., 1926.
Häußer, Jos.: Der Königsteinische Freihof, genannt auch "Hatzstein's Freihof".
Unveröffentlichtes Manuskript. 1880. Stadtarchiv Hofheim, Sig. 02.21, Standort C1.2a.
Häußer, Josef: Jurisdictionalia des Churfürstlich-Maynzischen Amtes Hofheimb. In: Hofheimer Chronik. Heft 2, 1963/64. S. 52-55.
Kunz, P.: Hofheim erhält Stadtrechte. In: Festschrift zum 600-jähr. Jubiläum der Stadt Hofheim 1952. S. 21.
Kyritz, Gustav: Unveröffentlichtes Manuskript. Kopie im Stadtarchiv Hofheim.
Mielke, Heinz-Peter: Die Niederadligen von Hattstein, ihre politische Rolle und soziale Stellung : zur Geschichte einer Familie der Mittelrheinischen
Reichsritterschaft von ihren Anfängen bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges mit einem Ausblick bis auf das Jahr 1767. Wiesbaden : Historische Komm. für Nassau, 1977.
Reuschling, Dieter u. Schlecker, Roswitha: Bürgerwille gegen Herrscherwillkür. Hofheim am Taunus – eine Kleinstadt zwischen französischer und deutscher Revolution. Stadtmuseum Hofheim a. T., Beiträge zur Kultur- und Stadtgeschichte Nr. 14. Hofheim, 2007.
Reuschling, Dieter: Geschichte des Amtes und der Kellerei Hofheim. Geschichte des Kellereigebäudes. Hofheim am Taunus , Stadtmuseum/Stadtarchiv, 2011.
Schüler, Theodor: Skizzen aus Nassau, Folge 3. Die Stadt Hofheim. Wiesbadener Tagblatt, Abendausgabe, Nr. 453-455, 1892 (27./28./29. September).
Weiler, Martin (Hrsgb.): Sippe Weiler. Unveröffentlichte Dokumentation. Frankfurt. Stadtarchiv Hofheim a. T.

Archivalische Quellen
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: 
Abteilung 106 (Kurmainzer Ämter Höchst und Hofheim)
Nr. 130, 713, 1279, 1474, 1887, 1889, 1895, 1897, 2110, 2126, 2127, 2473, 4240, 4461, 5002, 5003, 5084, 5085, 5087, 5202.
Abteilung 331 (Herrschaft Eppstein)
Nr. R6 (Rechnungen)
Abteilung 228 (Preußisches Amt Höchst)
Nr. 1027.
Allgemeine Kartenabteilung
Sig. 3011/1, 10142 H



Anmerkung des Verfassers: Viele genealogische Daten habe ich dankeswerterweise
von Wilfried Wohmann, Hofheim erhalten.

Der Bericht wurde in „Zwischen Main und Taunus – Jahrbuch des Main-Taunus-Kreises, 2020, 28. Jahrgang, Seite 79-88“ veröffentlicht. Mit freundlicher Genehmigung des Main-Taunus-Kreises und des Autors erfolgt diese Präsentation.



Bearbeitung: Historischer Arbeitskreis Hofheim (Wilfried Wohmann)


 

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