Hofheimer Stockbücher
Die Stockbücher enthalten eine Aufstellung aller Grundstücke mit Eigentümern und allen darauf lastenden Grundlasten. Ein Eigentumserwerb an Grundstücken war nur mit dem Eintrag im Stockbuch möglich. Die Stockbücher wurden in zwei Exemplaren geführt. Das Original wurde beim jeweiligen Amt (für Hofheim war das in Höchst am Main) geführt, eine Zweitschrift führte das zuständige Feldgericht in Hofheim.
Das Stockbuch diente außerdem als Steuerkataster. Daher waren die Stockbücher nach den Eigentümern organisiert. Im Herzogtum Nassau wurden die Stockbücher 1851 eingeführt und wurden bis 1899 genutzt, bevor sie von den Grundbüchern abgelöst wurden.
In Hofheim existieren im Stadtarchiv 26 Bände für die Kernstadt und 2 Bände mit den Namensregistern.
Weitere Informationen zu den Stockbüchern finden Sie auf der Homepage des Stadtarchivs Hofheim.
Hinweis zur Handhabung:
Über obigen Link wird nur Band 1 angezeigt, die weiteren Bände findet man wie folgt:
- in der linken Spalte Hofheim anclicken
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- dann im jeweiligen Band unter Info Digitalsate anclicken
- Digitalsate öffnen
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- dann kann es los gehen
Bearbeitung: Historischer Arbeitskreis Hofheim (Wilfried Wohmann)