Historisches Hofheim am Taunus

Altes für die Zukunft bewahren!




Verkehr in der
Hofheimer Altstadt


Presseerklärung der Bürgervereinigung Hofheimer Altstadt e.V.

Die Bürgervereinigung hat im November 2022 zusammen mit etwa 30 interessierten Mitgliedern und Bewohnern der Altstadt einen Workshop zum Thema „Verkehr in der Hofheimer Altstadt“ durchgeführt. 

Nachfolgend haben wir die Ergebnisse zusammengefasst und möchten diese dem Magistrat der Stadt Hofheim, den Stadtverordneten, unseren Mitgliedern und allen anderen an der Altstadt interessierten Bürgern vorstellen. Wir haben unsere Wünsche und Vorstellungen in 10 Kernaussagen bzw. Leitlinien zusammengefasst.

  1. Wir wünschen einen rücksichtsvollen und respektvollen Umgang aller Verkehrsteilnehmer in der Altstadt.
  2. Wir wünschen, dass in der Altstadt der Verkehr für die Bewohner, Anlieger und Besucher möglich ist. Jeglicher fremde Verkehr hat im Gebiet der Altstadt nichts zu suchen. In keinem Fall wünschen wir Durchgangsverkehr, Schleich- und Parksuchverkehr.
  3. Um dies durchzusetzen, bitten wir die Politik, zwei Dinge konsequent umzusetzen:

    a) Sämtliche Altstadtbereiche müssen deutlich entweder als Fußgängerzone oder verkehrsberuhigte Zone gekennzeichnet werden. Um welchen Bereich es sich handelt, ergibt sich aus der beiliegenden Karte, Anlage 1.

    b) Die Stadt Hofheim als verantwortliches Organ muss alle Navi-Anbieter nachdrücklich veranlassen, keine Wegeführungen durch die Altstadt zuzu lassen, so wie dies leider heute in erschreckendem Ausmaß festzustellen ist.

  4. Die Hauptstraße muss so umgestaltet werden, dass diese nicht als Schleichweg von Süd nach Nord dienen kann. Unseres Erachtens ist dies nur möglich durch eine diagonale Kreuzungsbarriere an der Kreuzung Hauptstraße/Neugasse/ Oskar-Meyrer-Straße gem. beiliegender Systemskizze, Anlage 2. Damit ist gewährleistet, dass man aus der Hauptstraße nur über die Neugasse ausfahren kann und nicht links in die Oskar-Meyrer-Straße oder geradeaus in die obere Hauptstraße fahren kann. Umgekehrt kann man nach wie vor von der Niederhofheimer Straße her in die obere Hauptstraße einfahren und dann nach rechts in die Oskar-Meyrer-Straße abbiegen.
  5. Die Bewohner und Anlieger der Altstadt, die keinen eigenen Parkplatz auf dem Grundstück haben, erhalten einen Anspruch auf einen „Altstadt-Ausweis“. Genau dasselbe gilt für diejenigen, die einen Stellplatz in der Altstadt abgelöst haben. Mit diesem Altstadt-Ausweis erhalten sie Anspruch zum ausschließlichen Parken in den dafür gekennzeichneten Flächen der Altstadt.
  6. Alle gekennzeichneten Parkflächen in der Altstadt dürfen ausnahmslos nur von den Inhabern des „Altstadt-Ausweises“ genutzt werden. Davon ausgenommen sind die gekennzeichneten Parkplätze in der Kirschgartenstraße, der Burgstraße und der Hauptstraße (zwischen Burgstraße und Neugasse). Hier haben die Inhaber des Altstadt-Ausweises von 19:00 Uhr bis 9:00 Uhr alleiniges Parkrecht, von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr darf hier nur mit Parkschein, mit Zeitbegrenzung 30 Minuten oder 60 Minuten, geparkt werden.
  7. Wir wollen, dass die reichlich vorhandenen Parkplätze im Chinon-Center intensiver und zur Entlastung der Situation in der Altstadt genutzt werden, dazu schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

    a) An allen wichtigen Plätzen der Innenstadt und überall dort, wo die verkehrsberuhigten Zonen oder die Fußgängerzonen der Altstadt beginnen, aber auch an allen Ortseingängen sind extra große Tafeln aufzustellen, die auf die günstigen Parkmöglichkeiten im Chinon-Center hinweisen. Bis zur Einführung eines modernen Parkleitsystems sind diese Tafeln mit LED-Zahlen zu bestücken, die anzeigen, wie viel freie Plätze es aktuell im Chinon-Center gibt.

    b) Die Geschäftsinhaber in der Altstadt erhalten für sich und deren Mitarbeiter vergünstigte Dauerparkplätze im Chinon-Center.
  8. Allen Besuchern Hofheims muss in Fleisch und Blut übergehen, dass man nicht in der Altstadt parken kann und, dass es ausreichend Parkplätze im Chinon-Center gibt. Um dies zu unterstützen, ist an den Eingängen zu den verkehrsberuhigten Zonen und den Fußgängerzonen eine extra große und deutliche Beschilderung anzubringen und zwar direkt am Eingang (und nicht wie heute leider festzustellen, 20 Meter dahinter), die folgende Inhalte haben muss:

    a) Beginn verkehrsberuhigter Bereich bzw. Fußgängerzone.

    b) Kein Durchgangsverkehr möglich. Verwendung von Sackgassenschildern beim Übergang von verkehrsberuhigt zu Fußgängerzone.

    c) Keine Parkmöglichkeiten bzw. Parken nur für Anwohner.

    d) Durchfahrt-Verbot Zeichen 250 mit Zusatz „Anlieger frei“.

    e) Hinweis auf Parkmöglichkeiten im Chinon-Center.

    f) Maximale Fahrgeschwindigkeit 5 – 15 Km/h.

    g) Befahren für Radfahrer, auch gegen Einbahnstraßenrichtung, erlaubt.

    Stichpunktliste Anlage 3 ist zu beachten.
  9. Für die Anlieferdienste sind in der Altstadt, speziell in der Hauptstraße, ausreichend (vier Stück) Ladezonen einzurichten, die von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausschließlich durch Anlieferdienste genutzt werden dürfen.
  10. Alle Bereiche der Altstadt sind gründlich zu überprüfen auf Aufpflasterungen und Schwellen, die gefährlich werden können für Radfahrer und die es den Rollifahrern unmöglich machen, diese zu überwinden. Die komplette Altstadt muss gefährdungs- und einschränkungsfrei für Fahrradfahrer und Rollifahrer zu benutzen sein.
Alle vorgeschlagenen Maßnahmen sollen zügigst umgesetzt und laufend kontrolliert werden.

Priorität hat dabei die Umsetzung der Beschilderung gemäß Punkt 8 sowie die unverzügliche Mitteilung an alle Navi-Betreiber, dass die Altstadt nicht befahren werden darf. Ausnahme die unter Punkt 6 genannten Straßen.

Wir sind sicher, dass unsere Vorschläge von den allermeisten Altstadt-Bewohnern unterstützt werden und denken, dass deren Umsetzung deutlich zu einer verkehrlichen Entspannung in der Altstadt führen wird.

Hofheim, den 30.12.2022

Für den Vorstand
Ralf Weber

Anlage 1: Karte der Abgrenzungen des Altstadtbereichs


Anlage 2: Skizze der Kreuzung Hauptstraße - Neugasse - Oskar-Meyrer-Straße

 

Anlage 3: Stichpunktliste

 

  1. Übergänge „Verkehrsberuhigt“ zu „Fußgängerzone“ deutlicher kennzeichnen durch Sackgassenschilder z. B. an der Abzweigung Kirschgartenstraße zur Burggrabenstraße, am Tivertonplatz/Taubengasse Richtung Hauptstraße, in der Kurhausstraße an der Ecke zur Stephanstraße in Richtung Hauptstraße. Am Tivertonplatz/Burggrabenstraße in Richtung Hauptstraße, an der Abzweigung Krebsgasse von der Kurhausstraße herkommend. An der Kreuzung Stephanstraße/Langgasse ist ein Sackgassenschild aufzustellen in südliche Richtung. Die Sachgassenschilder sollen entsprechend groß gewählt werden, deutlich sichtbar.
  2. Die verkehrsberuhigten Bereiche sollen schärfer abgegrenzt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die entsprechende Beschilderung in der Langgasse erst erkannt werden kann, wenn man von der Oskar-Meyrer-Straße bereits abgebogen ist bzw. von der Elisabethenstraße in die Pfarrgasse bereits abgebogen ist. Es muss dann auch an der Kirschgartenstraße bereits im Kreuzungsbereich mit Am Untertor die Beschilderung verkehrsberuhigte Zone erfolgen.
  3. Die neue Regelung, den in Richtung Kapellenberg sich bewegenden Fahrzeugverkehr durch die Straße An der Obermühle zu führen, halten wir für kontraproduktiv, weil dies es erleichtert, in die Kurhausstraße und in die Stephanstraße einzufahren. Bereits am Anfang der Straße An der Obermühle muss gekennzeichnet sein, dass hier die verkehrsberuhigte Zone beginnt. Auch die alte Regelung der abknickenden Vorfahrt von der Cohausenstraße in Richtung Kurhausstraße links abknickend bei gleichzeitiger Anbringung von Vorfahrt achten Schilder in der Kurhausstraße ist wiederherzustellen.
  4. Es wird vorgeschlagen, die Bärengasse von der Hauptstraße her in Richtung Pfarrgasse als Einbahnstraße einzurichten.



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