Historisches Hofheim am Taunus

Altes für die Zukunft bewahren!




Vorgeschichte der Altstadtsanierung

- dargestellt unter Verwendung der Stadtverordnetenprotokolle –


1962

Am 14. Februar wird für das Gebiet zwischen Hauptstraße, Schwarzbach, Elisabethenstraße, Pfarrgasse und Bärengasse eine Veränderungssperre beschlossen, d.h. ein Sanierungsvermerk wird in das Grundbuch eingetragen, so dass an den Häusern keine Um- oder Einbauten und damit keine Sanierungsmaßnahmen möglich sind.

Am 26. Juli legt der Städteplaner Prof. Dr.-Ing. K. Wasserfurth aus Düsseldorf den Stadtverordneten seine Planung vor. Obgleich er darauf hinweist, dass bei der Sanierung einer Altstadt sehr behutsam umgegangen werden müsse, nimmt sein Vorschlag, für die Andienung der Geschäfte in der Hauptstraße parallel dazu eine neue Trasse anzulegen, keinerlei Rücksicht auf die dort vorhandene Bausubstanz. Im Vordergrund steht, gesunde Wirtschafts- und Verkehrsverhältnisse für Hofheim zu schaffen.

Plan zur Altstadtsanierung von Prof. Dr. K. Wasserfurth, 1963 – Quelle des Planes: Stadtarchiv Hofheim am Taunus (Prof. Dr. K. Wasserfurth)


1963

Nach einigen Überarbeitungen wird dem „Wasserfurth-Plan“ am 23. April als „geeignete Arbeitsgrundlage“ zugestimmt und dem Planungsausschuss nach eingehender Befassung durch das Stadtbauamt zur weiteren Beratung überwiesen.

Im Dezember fragen die Stadtverordneten nach dem Stand der Planungen. Sie werden auf die nächste Sitzung des Planungsausschusses verwiesen, aber die Beratungen kommen offensichtlich nicht recht voran.

1965

Im September legt der Magistrat die Planungen für den Distrikt A vor. Der Planungsausschuss trägt in der der Stadtverordnetenversammlung am 29. September einige Änderungswünsche dazu vor. Es wird protokolliert (Auszug):

„Der vom Magistrat vorgelegten Planung für den Distrikt A stimmt der Ausschuß zu, mit der Maßgabe, dass die Bleichstraße auf 12 m verbreitert werden solle, die Ecke zur Hauptstr. Stärker abgerundet wird und das Gebäude der Hofheimer Volksbank fünfgeschossig ausgebaut werden kann. Das projektierte Gebäude auf dem Neumann’schen Gelände solle mit achtgeschossiger Bauweise ausgewiesen werden, die jedoch nicht als zwingend vorzusehen ist.

Beschluß: Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 20 (Altstadt, Distrikt A) wird unter Berücksichtigung der Empfehlung des Planungsauschusses zugestimmt.“ – einstimmig.

1966

Da die 1962 beschlossene Veränderungssperre nicht mehr verlängert werden kann, wird am 2. März beschlossen, auch für die anderen Altstadtbereiche einen Bebauungsplan aufzustellen.

Ab Oktober wird über die nach der Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 20 – Altstadt, Distrikt A – eingegangenen Bedenken beraten.

1967

Der Bebauungsplan Nr. 20 – Altstadt, Distrikt A – wird am 15. Februar beschlossen. Allerdings … soll der Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Burggrabenstraße nicht rechtskräftig gesetzt werden, bevor das Städtebauförderungsgesetz bessere Entscheidungsgrundlagen anhand gibt.

1968

Es wird in zahlreichen Sitzungen über die „Grundlagen der Stadtentwicklung“ (Wortmann-Plan) diskutiert. In der Altstadt gibt es keine erkennbaren Fortschritte.

1969

Am 29. April wird die Altstadt zum Sanierungsgebiet erklärt. Es wird einstimmig u.a. beschlossen: „Der Magistrat wird ermächtigt, die Sanierung dieses Gebietes und zu diesem Zwecke dort den Erwerb von Grundstücken vorzubereiten. Der Magistrat wird beauftragt, beim Hess. Innenministerium zu prüfen, inwieweit Förderungsmittel für die Sanierung in Anspruch genommen werden können.“

Die Tendenz ist deutlich: Flächensanierung.

Am 10. Juli werden die Anträge der SPD- und der CDU-Fraktion, das Neumann’sche Gelände mit einem Geschäftszentrum (und nicht mit einem neuen Rathaus) zu bebauen, in der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen, gegebenenfalls unter Änderung des Bebauungsplanes, ferner wird der Magistrat beauftragt, die Möglichkeit einer Gesamtbebauung durch einen Bauträger (ist) in seine Vorschläge mit einzubeziehen.

Im August finden Gespräche mit der Interessengemeinschaft Industrie, Handel, Handwerk statt.

1970

Nachdem am 4. September nach dem Stand der Planungen für das Neumann’sche Gelände gefragt und diese Anfang Oktober angekündigt werden, legt der Magistrat am 23. Oktober ein Gutachten der Nassauischen Heimstätte vor und bittet die Stadtverordnetenversammlung dieses zur Grundlage des zu ändernden Bebauungsplanes Nr. 20 zu machen.

Darstellung der Turmzeile mit der geplanten sechsstöckigen Bebauung des Neumann’schen Geländes entsprechend dem Gutachten der Nassauischen Heimstätte – Quelle der Zeichnung: Stadtarchiv Hofheim am Taunus (Nassauische Heimstätte)


Der Planungsausschuss, dem die Vorlage zur Beratung überwiesen wurde, sieht am 11. November das Gutachten als Grundlage für die städtebauliche Konzeption einer Bebauung des ehemaligen Neumann’schen Geländes und des nördlich anschließenden Sanierungsgebietes nicht geeignet.

Die Gegenvorschläge des Ausschusses sind aus heutiger Sicht allerdings keineswegs geeigneter:

(Auszug) Der Magistrat wird beauftragt:

2.1 Einen Bebauungsvorschlag vorzulegen, für den folgende Festpunkte gelten:

2.1.1 Ausdehnung auf das Gebiet begrenzt von Burggrabenstraße, Kirschgartenstraße, Am Untertor, Hauptstraße.

2.1.2 Wegfall der Häuserzeile Burggrabenstraße-Süd. Der Stadtturm ist nach Möglichkeit zu erhalten.

2.1.3 Gewährleistung einer weitgehend kraftfahrzeugfreien Fußgängerbeziehung, ausgehend vom Zentrum des Geschäftsgebietes am Stadtturm in nord-südlicher Richtung mit den Endpunkten Burgstraße – Bahnhofstunnel und in west-östlicher Richtung mit den Endpunkten Mühlgasse – Kellereiplatz.

2.1.4 Berücksichtigung der im Gutachten der Nass. Heimstätte vorgeschlagenen Verbindungsstraße zwischen Neugasse und Kirschgartenstraße. Wegfall der Trasse Wasserfurth.

Der entsprechende Stadtverordnetenbeschluss am 16. Dezember erfolgt einstimmig.

Darstellung des zu bebauenden Geländes entsprechend dem Gutachten der Nassauischen Heimstätte – Quelle der Zeichnung: Stadtarchiv Hofheim am Taunus (Nassauische Heimstätte)


1971

Am 3. März wird erneut eine Veränderungssperre für einen Teil der Altstadt beschlossen.

Am 19. August stellt der Magistrat das Städtebauförderungsgesetz vor, das am 1. August 1971 in Kraft trat.

Am 6. Oktober wird für das am 29. April 1969 festgelegte Sanierungsgebiet eine Satzung beschlossen.

1972

Am 19. Januar teilt der Magistrat mit, dass im Main-Taunus-Kreis Hofheim und Hattersheim entsprechend dem Städtebauförderungsgesetz in das Förderungsprogramm von Bund und Land aufgenommen worden sind. Das Jahr vergeht mit „Sanierungsvorbereitungen“ durch den Magistrat, auch Anfragen nach dem Stand der Dinge bringen die Angelegenheit nicht weiter.

1973

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat am 5. November, eine Ortssatzung über zu schützende Bauwerke auszuarbeiten. In der Antragsbegründung heißt es u.a.:

Hofheim hat verschiedene Baudenkmäler, die unter Schutz gestellt werden sollten. Die anstehende Altstadtsanierung verlangt alsbald eine Antwort auf die Frage nach der Gestaltung des Stadtkerns. Auch hier werden zunehmend Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege auf uns zukommen. Die Erarbeitung einer Ortssatzung über zu schützende Bauwerke, Straßenzüge, Plätze, Denkmäler, Brunnen und Heiligenstöcke erscheint uns deshalb immer dringlicher zu werden. In den letzten Jahren sind zwar einige schutzwürdige Gebäude mit Unterstützung des Landes renoviert worden. Trotzdem besteht die Gefahr, dass Hofheim historische Baudenkmäler verliert, wenn sich die zuständigen Organe der Stadt nicht intensiver als bisher um die Belange der Denkmalpflege kümmern und die Bedeutung dieser Aufgabe nicht auch in der Bürgerschaft bewusst machen.

1974

Der Magistrat teilt der Stadtverordnetenversammlung unter dem 28. August mit, dass er eine Kommission für Fragen der Altstadtsanierung beschlossen habe.

29. August 1974: Gründung der "Bürgervereinigung Hofheimer Altstadt e.V."

Im Oktober wird als Sachkundiger Bürger Armin Klein als Vertreter der Bürgervereinigung Hofheimer Altstadt in die Kommission gewählt.


„Aufgeschreckt“ durch die Aktionen der Bürgervereinigung, vertieft durch die Beratungen in der Altstadtkommission und mitgetragen durch die Erfahrungen anderer Städte beginnt sich in Hofheim das Bewusstsein für den Wert und die Möglichkeiten einer erhaltenden Sanierung durchzusetzen.


Quelle: Archiv Bürgervereinigung Hofheimer Altstadt e.V.
Bearbeitung: Bürgervereinigung Hofheimer Altstadt (Renate Hofmann)



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