Historische Bauwerke in Hofheim am Taunus (5)
Hexenturm
Kellereiplatz
Der sogenannte Hexenturm war einer der Türme der Stadtmauer, die nach der Verleihung der Stadtrechte an Hofheim ab 1352 errichtet wurden. Neben dem Obertor, Untertor, Büttelturm und Schlosserturm sind bis heute keine weiteren Stadttürme bekannt.
Dieser 1425/26 errichtete Stadtturm wurde als Gefängnis genutzt. Zwischen 1588 und 1602 sind in den Ämtern Hofheim und Höchst 23 Frauen der Hexerei angeklagt und 15 von ihnen hingerichtet worden. Vermutlich waren einige von ihnen hier inhaftiert. Die Hexenprozesse endeten in diesen Ämtern 1657 in der Regierungszeit des Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn.
Bis in das Jahr 1810 wurden in dem Stadtturm sogenannte Schwerverbrecher inhaftiert. Der einzige Zugang zum Gefängnis war eine Tür im Obergeschoss an der Nordseite, dort wo heute ein Fenster ist. Die Tür und die Decke über dem Verlies waren über eine Außentreppe zugänglich. In der Decke befand sich das ‚Angstloch’, durch das die Beschuldigten mit Hilfe einer Haspel in das Verlies hinabgelassen oder herausgeholt wurden.
Weitergehende Informationen finden Sie in dem Beitrag "Hexenprozesse im Oberamt Höchst und Hofheim" von Roswitha Schlecker und in der Broschüre von "Erika Haindl: Zauberglaube und Hexenwahn. Gegen das Vergessen der Opfer der Hexenprozesse im Kurfürstlich-Mainzischen Amt Hofheim im 16. und 17. Jahrhundert. Hofheim 2001".
Bearbeitung: Arbeitsgruppe "Beschilderung historischer Gebäude"
Quelle des Grundrisses: HHStAW, Abt. 212, Nr. 4677, 272