Historisches Hofheim am Taunus

Altes für die Zukunft bewahren!

Hofheimer Wirtshäuser


Die ersten Hofheimer Gasthäuser

Dieter Reuschling


Es gibt einige amtliche Quellen, die die Existenz verschiedener Hofheimer Gasthäuser vor 1815 belegen, die aber alle schon lange nicht mehr existieren. Amtliche Quellen sind die Rechnungsbücher der Kellerei Hofheim bzw. der Zollschreiberei Höchst, die bis 1815 im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden erhalten geblieben sind. Ab 1694 wurden in den Rechnungsbüchern die Gasthäuser mit ihren Wirten aufgeführt, die ein Schildrecht hatten. In diesen Gasthäusern durften Speisen und Getränke angeboten werden, die nicht aus eigener Erzeugung stammten. Außerdem konnten Gäste beherbergt werden. Sie hatten nach heutigem Sprachgebrauch eine staatliche Konzession.

Vor 1694 lassen sich Gasthäuser in den Rechnungsbüchern finden, wenn dort Rechnungen für amtliche Personen ausgestellt wurden, die der Keller in Hofheim bezahlt und als „Ausgabegeld für Zehrung” verbucht hat. Eine weitere Quelle sind die Beilagen zu den Rechnungsbücher, in denen u. a. das eingenommene „Ohmgeld” vierteljährlich verzeichnet wurde. Dies war nach heutigen Fachbegriffen die für den Ausschank von Wein und Bier direkt beim Wirt erhobene Getränkesteuer.

Die Rechnungsbücher der Kellerei Hofheim sind erst seit 1559 mit weitgehender Vollständigkeit erhalten geblieben. Gasthäuser werden darin zunächst nicht aufgeführt. 1566 erscheint aber bei den Ausgabegeldern für Zehrung ein „Wolffgang wolffenn der würth zu Hoffheim”. Bei ihm hat eine „streifende Rotte”, vermutlich im amtlichen Auftrag unterwegs, für 18 Gulden Speisen und Getränke verzehrt. Dieser Wolfgang Wolffen erscheint in den folgenden Jahren, so 1569, 1570 und 1573, immer wieder als Wirt zu Hofheim. Nach H. U. Colmar wird im zweiten Hofheimer Gerichtsbuch im Jahr 1568 auf Seite 308 ein Wolffgangk Wolff genannt, vermutlich der vorgenannte Wirt. Es ist natürlich naheliegend, dass Wolfgang Wolffen oder Wolff der Namensgeber des später genannten Gasthauses „Zum Wolf” gewesen ist. Belege dafür gibt es aber nicht.

Die erste Erwähnung eines Gasthauses in Hofheim in den Rechnungsbüchern im Jahr 1580 steht in einem makabren Zusammenhang. In diesem Jahr wurde in Hofheim ein Hans Lochern aus unbekannten Gründen vor Gericht gestellt, verhört, gefoltert und hingerichtet. Alle Kosten für die dafür notwendigen Verrichtungen sind im Rechnungsbuch von 1580 im Detail dokumentiert, z. B. dass der Scharfrichter aus Mainz für die erste Folterung 2 Gulden, für die zweite Folterung 6 Gulden erhielt. Natürlich mussten damals alle beteiligten Personen in einem Gasthaus verköstigt werden. Die Gesamtkosten von 55 Gulden bescheinigte in der Kellereirechnung damals der Wirt „Zum Wolff”, Christoffel Rimperger. Das Gasthaus „Zum Wolff” erscheint auch in den folgenden Jahren immer wieder in den Kellereirechnungen. Es ist vermutlich das älteste Gasthaus in Hofheim, das durch schriftliche Quellen nachweisbar ist. Ob und welche Gasthäuser es im 16. Jahrhundert außer dem „Wolf” noch gegeben hat, konnte bisher nicht ermittelt werden.

 

 

Das wahrscheinlich älteste Gasthaus "Zum Wolf", 2013, 1. Nennung 1580 - Foto: Heiko Schmitt


Das Gasthaus „Zum Wolf” hat vom 16. bis ins 19. Jahrhundert existiert. Bei den Schildrechten für die Hofheimer Wirte wird in den Kellereirechnungen ab 1728 bis 1760 Anselm Frantz Aull als Wirt des Gasthauses „Zum Wolf“ genannt. Sein Name erscheint aber auch im Hofheimer Lagerbuch von 1764 als Nachbar der Anwesen Hauptstraße 29 und Pfarrgasse 1, d. h. indirekt als Besitzer der beiden Anwesen Hauptstraße 33 und 31. Eine durch das Landesamt für Denkmalpflege veranlasste bauhistorische Untersuchung der beiden Häuser hat ergeben, dass das Eckhaus Nr. 33 an Hauptstraße und Pfarrgasse als Fachwerkhaus schon 1554 oder früher errichtet wurde. Seine Fachwerkfront zur Hauptstraße ist heute durch eine um 1902 davor gesetzte Backsteinfassade nicht mehr erkennbar. Das später um 1597 erbaute Nachbarhaus Nr. 31 stand ursprünglich in enger Verbindung zur Nr. 33, war also sehr wahrscheinlich ein Erweiterungsbau. Nach Aussage der Denkmalpflege lässt sich die Konzeption der beiden Gebäude am ehesten als Gasthaus interpretieren. In Verbindung mit den Angaben im Lagerbuch kann daraus geschlossen werden, dass das Eckhaus Hauptstraße Nr. 33 mit hoher Wahrscheinlichkeit ursprünglich das Gasthaus „Zum Wolf“ war.

Die in manchen älteren Darstellungen zu findende Aussage, dass das dem „Wolf“ gegenüber liegende Gasthaus „Zum Löwen”, Hauptstraße 35, vorher das Gasthaus „Zum Wolf” gewesen sei, ist sicher falsch. Über 100 Jahre, nachweislich von 1696 bis 1815, haben beide Gasthäuser mit unterschiedlichen Wirten in Hofheim nebeneinander bestanden.

Die ersten beiden Gasthäuser mit den in den Rechnungsbüchern dokumentierten „Schildgerechtigkeiten” (oder Schildrechten) waren in Hofheim 1694 das Gasthaus „Zum Wolf” mit dem Wirt Martin Kirsten und das Gasthaus „Zum grünen Baum” mit dem Wirt Johannes Berg. Der Standort des „Grünen Baums” ist bekannt. Das Gasthaus bestand bis ins 20. Jahrhundert an der Hauptstraße direkt vor der Kirche „St. Peter und Paul”. Im Jahr 1696 kam das Gasthaus „Zum Löwen”, Hauptstraße 35, mit dem Wirt Nikolaus Belz hinzu, 1707 dann noch das Gasthaus „Zum weißen Roß” mit dem Wirt Andreas Ickstadt. Es lag an der Hauptstraße/Ecke Burgstraße, dort wo früher das Geschäftshaus „Georg Diener” war und heute ein Wohn- und Geschäftshaus steht (Hauptstraße 41).

 

Gasthaus "Zur Krone", 1880, 1. Nennung 1722 - Foto: Stadtarchiv Hofheim am Taunus


1722 erhielt Leonhard Dröser das Schildrecht für das Gasthaus „Zur Krone”. Es war sehr wahrscheinlich der Vorläufer des späteren Hotels Krone, Hauptstraße 49, das heute nicht mehr existiert. Zwei Jahre später erhielt Eberhard Steinbach die Konzession für das Gasthaus „Zum Hirsch”. Es wurde spätestens ab 1810 „Zum goldenen Hirsch” genannt und war der Vorläufer des bekannten, seit 1895 so genannten „Historischen Gasthauses Landsberg”, Hauptstraße 22. Im Jahr 1728 erhielt Peter Messer die Konzession für das Gasthaus „Zum goldenen Adler”, dessen Standort bisher nicht bekannt ist. Anfang des 18. Jahrhunderts gab es also in Hofheim insgesamt sieben konzessionierte Gasthäuser. Die Zahl der Einwohner der Kernstadt Hofheim betrug 1723 ca. 850, d. h. für je 120 Einwohner gab ein Gasthaus.

Nach 1730 werden die verliehenen Schildrechte in den Rechnungsbüchern der Kellerei Hofheim nur noch als Anzahl, nicht mehr mit den Namen der Gasthäuser und Wirte aufgeführt. Erst ab ca. 1760 werden die Namen der Gasthäuser und Wirte wieder genannt. Ab 1739 kam zu den sieben vorher genannten Gasthäusern das Gasthaus „Zum Ochsen” mit dem Wirt Nicolaus Steinebach hinzu. Es wurde später auch „Zum rothen Ochsen” genannt und ab 1837 Frankfurter Hof (jetzt Hauptstraße 38). Es folgten 1809 das Gasthaus „Zur goldenen Sonne” (Wirt Adam Messer), heute Hauptstraße 42; 1810 das Gasthaus „Zur Rose” (Wirt Adam Husenbeth), dessen Lage unbekannt ist, und 1812 das Gasthaus „Zum Schwanen” (Wirt Leonhard Kunz), heute Hauptstraße 48.

 

Gasthaus "Frankfurter Hof", 1952, 1. Nennung 1739 als Gasthaus "Zum Ochsen" - Foto: Stadtarchiv Hofheim am Taunus


Im Jahr 1815 enden die im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden verfügbaren Rechnungsbücher der Rezeptur Höchst, in denen auch die Schildrechte der Gasthäuser in den Kellereien Höchst und Hofheim dokumentiert sind. In Hofheim gab es zu dieser Zeit 11 Gasthäuser und (zwei Jahre zuvor) 1.220 Einwohner. In der folgenden Tabelle werden die dort verzeichneten Gasthäuser Hofheims als eine Art historische Momentaufnahme ihrer Entwicklung dargestellt. Sie werden in der Reihenfolge ihrer Entstehung aufgeführt, soweit dies den Kellereirechnungen zu entnehmen ist:

Gasthaus

1. Nennung

1. Wirt

Wirt im Jahr 1815

Zum Wolf

1580

Christoffel Rimperger

Ludwig Hahn

Zum grünen Baum

1694

Johannes Berg

Nikolaus Henrich

Zum Löwen

1696

Nicolaus Beltz

Hermann Josef Seelig

Zum weißen Roß

1707

Andreas Ickstad

Balthasar Filzinger

Zur Krone

1722

Leonhard Dröser

Heinrich Joseph Wollstadt

Zum goldenen Hirsch

1724

Eberhart Steinbach

Peter Henrich

Zum goldenen Adler

1728

Peter Meßer

Johann Burckard

Zum Ochsen

1739

Nicolaus Steinebach

Kilian Hilsbos

Zur goldenen Sonne

1809

Adam Messer

Adam Messer

Zur Rose

1810

Adam Husenbeth

Adam Husenbeth

Zum Schwanen

1812

Leonhard Kunz

Leonard Kunz


Die erste amtliche Nennung bedeutet natürlich nicht, dass sie nicht auch schon früher bestanden haben können. Von diesen elf Gasthäusern existiert heute kein einziges mehr. Als Gebäude im Wesentlichen erhalten geblieben sind auf der Hauptstraße nur die sechs früheren Gasthäuser „Zum Wolf“ (Nr. 33 und 31), „Zum Löwen” (Nr. 35), „Zur Krone” (Nr. 49), „Zum goldenen Hirsch”, seit 1895 „Landsberg” (Nr. 22), „Zum Ochsen”, seit 1837 „Frankfurter Hof” (Nr. 38) und „Zum Schwanen” (Nr. 48). Die anderen Gebäude der früheren Gasthäuser, die nicht alle in der Hauptstraße lagen, sind inzwischen durch Neubauten ersetzt worden.

 


Quellen:
Colmar, Hans Ulrich u.a.: Das zweite Hofheimer Gerichtsbuch, 1500 bis 1593, Hofheim, 2005
Rechnungsbücher der Kellerei Hofheim und der Zollschreiberei im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, HHStAW Abt. 106 ab 1694 bis 1815, im Besonderen 1566, 1570, 1573, 1580



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