Das Hofheimer „Lacherbuch“ von 1764
Der „Historische Arbeitskreis Hofheim“ stellt sich auch die Aufgabe, bedeutsame Archivalien des Stadtarchivs zu erschließen, die bisher noch nicht systematisch untersucht worden sind. Aus dem Jahr 1764 ist das Original eines in der Regel so bezeichneten „Lagerbuches“ erhalten, in dem der damalige Grundbesitz der Hofheimer Bürger in Verbindung mit zugehöriger Grundsteuer, Pachten und anderen Belastungen handschriftlich dargestellt wird. Dieses Hofheimer Buch wird auf dem Titelblatt mundartlich als „Lacherbuch“ bezeichnet. Der in Leder gebundene Band umfasst 477 doppelseitige Blätter, die nach den Grundbesitzern gegliedert sind.
Als erste in sich abgeschlossene Aufgabe hat eine Arbeitsgruppe des Arbeitskreises (Wilfried Wohmann, Roswitha Schlecker, Dieter Reuschling, Reiner Scholz) das Lagerbuch vollständig von der damaligen Handschrift in heutige Druckschrift umgeschrieben. Außerdem wurde von Wilfried Wohmann ein neues Dokument zusammengestellt, in dem alle Seiten des Lagerbuches (zusammen ca. 940 Seiten) im Original und in der jeweiligen Transkription gegenüber gestellt sind. Dieses Dokument ist die Grundlage weiterer Auswertungen des Lagerbuches, die aber noch nicht abgeschlossen sind. Hier soll ein Zwischenbericht gegeben werden.
Schon aus dem Mittelalter, d. h. dem 14./15. Jahrhundert, sind Lagerbücher erhalten, in denen für einzelne Kommunen, aber auch für Klöster, Höfe oder Grafschaften der Immobilienbesitz festgehalten worden ist. In manchen Gemeinden, wie z. B. in Flörsheim am Main, wurde für dieses Buch schon früh (hier 1656) die Bezeichnung „Stockbuch“ verwendet. Auch die Bezeichnung „Urbar“ war in manchen Gegenden gebräuchlich. Die inhaltliche Ausgestaltung der Lagerbücher war je nach der Institution, die sie aufstellte, recht unterschiedlich. Im einfachsten Fall wurde nur die Größe und Lage der Grundstücke beschrieben. In der Regel dienten die Lagerbücher als Grundsteuerkataster, d. h. sie enthielten die zur Erhebung der Grundsteuer benötigten Informationen wie Größe der Grundstücke und Qualität des Bodens, der bei der Höhe der Grundsteuer berücksichtigt wurde. In erweiterter Form, wie bei dem Hofheimer Lagerbuch, wurden auch die Belastungen der Immobilienbesitzer durch Pacht, Steuern, Abgaben oder Zinsen für Darlehen aufgeführt (im Hofheimer Lagerbuch zusammen „Beschwerden“ genannt).
Allen Lagerbüchern ist gemeinsam, dass sie eine wesentliche Einschränkung auszugleichen hatten: Es gab bis ins 19. Jahrhundert noch kein Liegenschaftskataster zur Beschreibung der Grundstücke, d. h. noch keine Karten mit den Bezeichnungen von Gemarkung, Flur und Flurstück. Im bebauten Bereich gab es auch noch keine Hausnummern, häufig auch keine Straßennamen. Deshalb wurden, heute sehr schwer nachzuvollziehen, die Grundstücke durch ihre Lage in einem Gewann und durch die Anlieger, die jeweiligen Besitzer der Nachbargrundstücke rechts und links, beschrieben. Auch im bebauten Bereich mussten die Besitzer der Nachbargrundstücke zur Lokalisierung angegeben werden, weil die Hausnummern fehlten.
Die Verwaltung des Herzogtums Nassau stellte zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Grundsteuerkataster auf eine einheitliche, durch Vordrucke formalisierte Basis, die Stockbücher. Der Inhalt der Lagerbücher wurde in erweiterter Form übernommen. Das Führen der Stockbücher war wie vorher das Führen der Lagerbücher in der Regel die Aufgabe der Kommunen. Die ersten überlieferten Stockbücher von Hofheim stammen von 1853. Als Grundlage für die Lokalisierung der Grundstücke entstanden in dieser Zeit auch die ersten Katasterkarten mit der Darstellung der Gemarkungen und Grundstücke. Die ersten überlieferten „Gemarkungskarten“ von Hofheim sind ab 1869 entstanden. Im 20. Jahrhundert gingen sie dann in das Liegenschaftskataster über, während die Informationen zu den Grundstückseigentümern, Schulden oder Rechten in die Grundbücher übernommen wurden. Das Führen der Liegenschaftskataster und Grundbücher wurde aber zu einer staatlichen Aufgabe und von „Liegenschaftsämtern“ und „Grundbuchämtern“ übernommen.
Das Ziel der Bearbeitung des Hofheimer Lagerbuches ist, möglichst viele Informationen über das Leben in Hofheim in der Mitte des 18. Jahrhunderts, über seine Bewohner, die Besitzverhältnisse oder die wirtschaftlichen Verhältnisse zu gewinnen. Ein erster Überblick hat leider gezeigt, dass der vorliegende Band keine vollständige Beschreibung der Bewohner Hofheims und ihres Besitzes liefert. Offensichtlich im Lagerbuch fehlende Bereiche des Stadtgrundrisses zeigen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit noch ein weiteres Lagerbuch von 1764 gegeben haben muss, das aber verloren gegangen ist. Dafür spricht auch, dass in dem vorliegenden Lagerbuch nur 111 Haus- und Grundbesitzer aufgeführt wurden, bei einer Volkszählung in Hofheim im Jahr 1755 aber schon über 180 Haushaltsvorstände genannt worden sind. Es erscheint aber trotzdem lohnend, das vorhandene Lagerbuch möglichst weitgehend auszuwerten.
Als Beispiel für das transkribierte Lagerbuch folgt die Seite 003r mit dem Original rechts und der Transkription links:
Der „Historische Arbeitskreis Hofheim“ stellt sich auch die Aufgabe, bedeutsame Archivalien des Stadtarchivs zu erschließen, die bisher noch nicht systematisch untersucht worden sind. Aus dem Jahr 1764 ist das Original eines in der Regel so bezeichneten „Lagerbuches“ erhalten, in dem der damalige Grundbesitz der Hofheimer Bürger in Verbindung mit zugehöriger Grundsteuer, Pachten und anderen Belastungen handschriftlich dargestellt wird. Dieses Hofheimer Buch wird auf dem Titelblatt mundartlich als „Lacherbuch“ bezeichnet. Der in Leder gebundene Band umfasst 477 doppelseitige Blätter, die nach den Grundbesitzern gegliedert sind.